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Heilberufsausweis & Co

Anträge für TI-Zuschüsse nicht vergessen

Seit dem 1. Juli 2021 können Apotheken über das Online-Portal des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) neue Zuschüsse zur Telematik-Infrastruktur (TI) beantragen.
Jennifer Evans
19.07.2021  12:00 Uhr

Mehr als 90 Prozent der Offizinen sind nach NNF-Angaben bereits an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen. Rund 11.400 haben bereits einen Antrag auf Refinanzierung für die TI-Erstausstattung gestellt und mehr als 800 ebenfalls einen für den Zuschuss zu den Heilberufsausweisen (HBA) für ihre angestellten Apothekerinnen und Apotheker. »Die Antragsstellung erfolgt online im NNF-Portal und dauert im Normalfall nur wenige Minuten«, informiert der NNF. Wer im dritten Quartal 2021 seinen Antrag stelle, erhalte die Auszahlung noch in diesem Jahr.

Außerdem weist der NNF darauf hin, dass die Erstattungssumme seit dem 8. Juni 2021 gestiegen ist. Darauf hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) vor Kurzem geeinigt. Wer seinen Antrag vor diesem Zeitpunkt gestellt hat, muss aber nichts weiter unternehmen. »Der NNF hat sein Portal entsprechend erweitert und bereits gestellte und/oder beschiedene Inbetriebnahme-Anträge schon nachbearbeitet. Diese werden zum Ende des dritten Quartals nachbeschieden«, heißt es.

Neben der TI-Erstausstattung können Apotheken Zuschüsse für insgesamt drei Bereiche erhalten. Und zwar für das PTV-4-Update, die HBAs für angestellte  Apotheker/ Pharmazieingenieure und für die HBAs für Berufsanfänger. Voraussetzung dafür ist, die Offizin hat zuerst die Bezuschussung der TI-Erstausstattung beantragt.

Seit seiner Gründung im Jahr 2013 ist es Aufgabe des NNF, die Notdienste abzurechnen und zu verwalten. Das zweite Aufgabenfeld der Einrichtung des DAV ist die Refinanzierung der TI für Apotheken.

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