Anhörung zur Apothekenreform am 6. November |
Laut dem Bundesgesundheitsministerium ist die Anhörung zur Apothekenreform für den 6. November geplant. / © Adobe Stock/Chris Redan
Am 6. November haben die Verbände Gelegenheit, sich im BMG zur anstehenden Apothekenreform zu äußern. Die betreffenden Entwürfe zum sogenannten Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) sowie zu einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung sind nun in der Ressortabstimmung.
Neben der ABDA sind unter anderem auch der Großhandelsverband Phagro sowie Kassen- und Ärzteverbände eingeladen. Pro Verband darf eine Person teilnehmen. Für die Anhörung sind laut BMG zwei Stunden eingeplant. Die Verbände können bis zum 7. November eine Stellungnahme beim BMG einreichen.
Das Ministerium hat vergangene Woche den Referentenentwurf zur Apothekenreform veröffentlicht. Die noch im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro kommt vorerst nicht. Umgesetzt wird aber die Verhandlungslösung: Die Vertragspartner – GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) – erhalten den Auftrag, »Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln«. Als Ausgangspunkt für die Verhandlungslösung ist das derzeitige Fixum von 8,35 Euro zugrunde gelegt worden. Skonti sollen wieder freigegeben werden, allerdings nur »echte« bei Vorfälligkeit. Vorgesehen ist außerdem eine PTA-Vertretung von bis zu 20 Tagen im Jahr, nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Weiterqualifizierung.