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Krankenhausreform 

Anhaltender Gegenwind für Lauterbach 

Am Mittwoch wird der Gesundheitsausschuss des Bundestags Expertinnen und Experten zur geplanten Krankenhausreform anhören. Mehrere Verbände und Kommunen meldeten sich vor der Anhörung kritisch zu Wort. 
dpa
PZ
24.09.2024  14:34 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wirbt seit Monaten für sein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das mehr Spezialisierung und weniger Bürokratie bringen soll. Doch die Kritik an dem Vorhaben reißt nicht ab. Am Mittwoch soll es eine Anhörung der Verbände und Institutionen zu der geplanten Reform geben. 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) meldete sich im Vorfeld in einer Pressemitteilung zu Wort und erklärte, dass man nur verhaltene Erwartungen an die Anhörung habe: »Allein die Tatsache, dass man mehr als 50 dieser Verbände und Experten in weniger als 120 Minuten Ausschusssitzung anhören möchte, zeigt den Stellenwert der Anhörung bei dieser Gesetzgebung«, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß.

»Abzüglich der anderen Tagesordnungspunkte dieser Ausschusssitzung wird den Vertreterinnen und Vertretern von Krankenhäusern, Kassen, Ärztinnen und Ärzten, Gewerkschaften und vielen anderen kaum mehr als eine Minute pro Kopf zur Verfügung stehen.«

Eine Reform sei grundsätzlich notwendig, müsse aber richtig umgesetzt werden. Dafür seien Kompromisse nötig. »Die Konfrontation gegenüber den Ländern und die fehlende Kompromissbereitschaft des Bundesgesundheitsministers haben die wichtige Krankenhausreform bereits so weit verzögert, dass nun ein Sofortprogramm zur kurzfristigen Sicherung der stationären Versorgung notwendig geworden ist«, klagte Gaß.

Weniger Bürokratie statt neuer Vorgaben 

»Bei der eigentlichen Reform müssen in einer ersten Phase die Rahmenbedingungen der Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalens bundesweit ausgerollt werden. Frei erfundene neue Leistungsgruppen und deutlich verschärfte Personal- und Strukturvorgaben dürfen ohne eine Auswirkungsanalyse für die Patientenversorgung nicht eingeführt werden«, betonte der DKG-Vorsitzende. 

Die Pläne des Bundesgesundheitsministers zur Vorhaltefinanzierung seien unzureichend.  Die Reform befreie die Krankenhäuser nicht aus der Klammer der leistungsabhängigen Vergütung. »Von Entökonomisierung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Bis alternative taugliche Konzepte zur Vorhaltefinanzierung umgesetzt sind, gilt es bestehende Instrumente zur Versorgungssicherung, zum Beispiel Sicherstellungs- und Notfallstufenzuschläge, auszuweiten und anzuwenden«, so Gaß. 

Außerdem wünscht sich die DKG ein umfangreiches Entbürokratisierungsprogramm. »Dass Ärztinnen und Ärzte genauso wie Pflegekräfte knapp drei Stunden ihres Arbeitstages mit Bürokratie verbringen müssen, ist nicht mehr akzeptabel und hat auch nichts mehr mit sinnvoller medizinischer Dokumentation zu tun«, sagte Gaß. Es gäbe einen sich verschärfenden Mangel an Fachkräften, daher könne man sich das Verschwenden von Arbeitskraft nicht mehr leisten. 

Widerstand aus Niedersachsen 

Auch aus den Ländern kommt weiterhin viel Kritik. Die Kommunen in Niedersachsen und die Krankenhausgesellschaft sehen weiterhin Nachbesserungsbedarf. Mehrere kommunale Spitzenverbände und die niedersächsische Krankenhausgesellschaft forderten die Landesregierung in einer Mitteilung auf, dem Gesetzentwurf des Bundes im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.

»Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung und geordnete Transformation der Krankenhauslandschaft sind bisher nicht gewährleistet«, teilten die Kommunen mit. Weiter hieß es, es fehle insbesondere ein längst überfälliger Inflationsausgleich für die Kliniken. Ohne Anhebung der Vergütungen bliebe unklar, wie die Existenz von Krankenhäusern abgesichert werden könne, bis die Reform in ein paar Jahren ihre Wirkung entfalte.

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