Nach einer vertraulichen Spurensicherung bekommen die Patientinnen und Patienten Kontakte zu Hilfsangeboten an die Hand – ob und wie sie sie nutzen, bleibe ihnen überlassen. Die Proben, Kleidungsstücke und Dokumentationsbögen werden zentral im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Halle aufbewahrt, die Frist dafür beträgt 30 Jahre. Entscheidet sich jemand für eine Anzeige bei der Polizei, kann auf das Material zurückgegriffen werden, auch in einem Gerichtsverfahren.
Für die Finanzierung der Spurensicherung ist auch gesorgt. Sie wird für alle gesetzlich Versicherten durch die Krankenkassen gezahlt. Grundlage dafür ist laut dem Sozialministerium ein 2024 geschlossener Vertrag zwischen dem Land und den gesetzlichen Kassen, dem Verband der Ersatzkassen sowie dem Universitätsklinikum Halle. Noch nicht berücksichtigt sind Beihilfeberechtigte und privat Versicherte. Darüber hinaus fördert das sachsen-anhaltische Sozialministerium das Projekt mit 120.000 Euro im kommenden Jahr und 123.600 Euro im Jahr 2027. Das Geld fließe in die Fortbildungen, die Spurensicherungs-Kits sowie in die Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit, so ein Ministeriumssprecher.