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Lieferengpass-Gesetz

Ampelkoalition will Arzneimittel-Warnhinweise gendern

»Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.« Nach den Wünschen der Bundesregierung sollen Arzneimittel-Warnhinweise in Werbeformaten künftig so lauten. Das sieht ein erster Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes vor.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 14.02.2023  13:00 Uhr

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass die Arzneimittel-Pflichttexte auf Beipackzetteln und in Werbeformaten künftig gegendert werden. Ein erster Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) sieht eine entsprechende Änderung des Heilmittelwerbegesetzes vor. Konkret soll der Pflichttext künftig lauten: »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke

Im Heilmittelwerbegesetz ist derzeit vorgeschrieben, dass bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise der Text »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben ist.

Lauterbach hatte bereits im Dezember angekündigt, dass er dafür sorgen wolle, dass die Formulierungen in Beipackzetteln und der Werbung geändert werden. »Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung«, sagte der SPD-Politiker im Dezember 2022 der »Bild«-Zeitung.

In der ABDA kam dieser Vorschlag gut an. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte ABDA-Päsidentin Gabriele Regina Overwiening. »Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden«, kritisierte sie.

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