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Legalisierung

Ampel-Koalition denkt über Cannabis-Versandhandel nach

Für die Cannabis-Legalisierung ist ein erster Eckpunkte-Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bekanntgeworden. Noch ist der Prozess weit von der Gesetzgebung entfernt. Die ersten Pläne sehen aber vor, dass neben den lizenzierten Geschäften und Apotheken auch der Versandhandel als »bequeme« Vertriebsquelle genutzt werden soll.
Benjamin Rohrer
19.10.2022  18:00 Uhr

»Bequemen« Versandhandel ermöglichen

Doch neben den Lizenz-Geschäften und den Apotheken kann sich das BMG offenbar auch den Versandhandel als Vertriebsweg vorstellen. Das Ministerium argumentiert, dass der Versandhandel gerade in der Anfangszeit ein bequemer Weg sei, um einen Vertrieb zu ermöglichen – schließlich müsse die Infrastruktur erst aufgebaut werden. Der Versandweg solle allerdings streng reguliert werden. Der Online- beziehungsweise Versandhandel an Privatpersonen soll nur durch behördlich zugelassene Geschäfte und nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt werden. Für den Versandhandel spreche, »dass dadurch der Zugang zu legalen Cannabisprodukten insbesondere auch für Bevölkerungsteile ermöglicht werden könnte, die in Gebieten mit geringerer Dichte an lizenzierten Verkaufsstellen leben«. Auch die Verdrängung des Schwarzmarkts könnte voraussichtlich stärker ausfallen, wenn Genusscannabis auch auf dem »bequemen und stark an Bedeutung gewinnenden Online-Weg erworben werden könnte, der auch zum Beispiel für verschreibungspflichtige Medikamente offensteht«, spekuliert das BMG. Und weiter: »Die Anlaufzeit bis zur Etablierung eines Netzes an Verkaufsstellen könnte ebenfalls mit der Möglichkeit von Online-Bestellungen überbrückt werden, um die positiven Effekte der Legalisierung möglichst zügig zu erzielen.«

Versand nur aus zugelassenen Geschäften möglich

Um den Versandweg zu regulieren, sollen die volljährigen Käufer sich zunächst im Geschäft persönlich vorstellen, ausweisen und sich für dieses Geschäft registrieren lassen. Eine Versendung dürfte nur durch das behördlich zugelassene Geschäft erfolgen, in dem die Registrierung erfolgt ist sowie nach nochmaliger Altersbestätigung bei Abschluss des Bestellvorgangs. Die Personenidentität des Empfängers bei Abgabe durch den Postdienstleister an die Käuferin oder den Käufer wäre durch besondere Schutzmechanismen sicherzustellen, heißt es weiter.

Nur ein Entwurf?

Ob es diese Vorschläge letztlich auch in einen Gesetzentwurf schaffen, ist allerdings abzuwarten. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein Schmeink, wies am heutigen Mittwoch auf Twitter darauf hin, dass der Entwurf alt sei und es inzwischen eine akuellere Version gebe.

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