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Legalisierung

Ampel-Koalition denkt über Cannabis-Versandhandel nach

Für die Cannabis-Legalisierung ist ein erster Eckpunkte-Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bekanntgeworden. Noch ist der Prozess weit von der Gesetzgebung entfernt. Die ersten Pläne sehen aber vor, dass neben den lizenzierten Geschäften und Apotheken auch der Versandhandel als »bequeme« Vertriebsquelle genutzt werden soll.
Benjamin Rohrer
19.10.2022  18:00 Uhr
Ampel-Koalition denkt über Cannabis-Versandhandel nach

Am heutigen Mittwoch wurden erste Medienberichte über einen möglichen Cannabis-Legalisierungsplan bekannt. Der PZ liegt nun ein erster Entwurf eines Eckpunktepapiers aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Klar ist: Das Papier ist noch nicht zwischen den Ministerien konsentiert und ist weit vom Status eines Referentenentwurfs entfernt. Doch einige Ideen aus dem Ministerium haben es auch aus Apothekersicht in sich.

20 Gramm Besitzmenge, ab 18 Jahren straffrei

Demnach soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen soll erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen. Um »cannabisbedingte Gehirnschädigungen« zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden, heißt es weiter. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produkts und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings könnten die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.

Apotheken könnten Abgabe im ländlichen Raum ermöglichen

Das BMG kann sich laut Eckpunktepapier aus zwei Gründen eine Einbindung der Apotheken in die Legalisierung vorstellen. Einerseits geht es darum, die Qualität der verkauften Produkte zu gewährleisten und andererseits um den flächendeckenden Vertrieb. Im Kapitel »Darreichungsformen, Abgabe und Qualität« heißt es zunächst, dass Darreichungsformen zum Rauchen, Inhalieren, zur nasalen und oralen Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays und Tropfen zugelassen werden sollen. Die Abgabe soll – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – in lizenzierten Fachgeschäften stattfinden.

Für die Apotheken als zusätzliche Verkaufsstelle spricht sich das BMG aus den folgenden Gründen aus: »Dadurch könnte über die bestehende Infrastruktur eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht werden. Gleichzeitig würde so der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots, insbesondere auch im ländlichen Raum, effektiver zurückgedrängt werden.« Außerdem gehe es um das »Schutzniveau durch fachkundiges Personal und andererseits eine zügige und weite Verbreitung legaler Vertriebsstellen«.

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