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Neuer Rezepturhinweis

Amiodaron für die Pädiatrie

Da es immer wieder zu Anfragen nach Amiodaron-Rezepturen in der Pädiatrie kam, hat DAC/NRF nun einen neuen Rezepturhinweis entwickelt. Da keine Rezeptursubstanz erhältlich ist, werden dafür Fertigarzneimittel verwendet.
DAC/NRF
10.04.2025  15:53 Uhr

Kindgerechte Fertigarzneimittel sind nicht zugelassen, sodass sich Anfragen zu Oralia mit Amiodaronhydrochlorid häufen, berichtet das DAC/NRF in seinem aktuellen Rezepturtipp der Woche. Der neue Rezepturhinweis »Amiodaronhydrochlorid« greift diese Nachfrage nun auf. Rezeptursubstanz sei bei den apothekenüblichen Ausgangsstoffhändlern bislang nicht erhältlich. Daher muss bei der Konzeption von flüssigen oder festen Zubereitungen von Fertigarzneimitteln ausgegangen werden.

Eine Vorschrift für Amiodaronhydrochlorid-Kapseln 5 bis 200 mg ist aufgrund des internationalen Bedarfs in das »Europäische Pädiatrische Formularium« des EDQM aufgenommen worden und im Rezepturhinweis neben plausiblen flüssigen Zubereitungen erläutert.

Die Kapseln können vor der Gabe geöffnet und das Pulver in ein geeignetes Medium entleert werden. Suspensionen mit verkürzter Haltbarkeit sind auf Basis der »Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen« (NRF S.52.) denkbar. Diese und weitere Informationen finden Sie im neuen Rezepturhinweis.

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