Amazon-Apotheker-Streit vor dem EuGH |
Alexander Müller |
03.10.2024 12:00 Uhr |
Der EuGH entschied am 28. April 2020 aber nur konkret über die Rechte der Verbände und gestand ihnen das Klagerecht in solchen Fällen zu: Der Verbraucherzentrale-Bundesverband durfte Facebook verklagen. Zur Frage, ob auch Mitbewerber sich zivilrechtlich belangen dürfen, äußerte sich der EuGH seinerzeit dagegen nicht. Dieser Aspekt muss jetzt in den Apotheker-Verfahren geklärt werden.