Ob die nun aufgestellten Kandidaten die Belange der Apotheker an vorderster Front vertreten sollen, darüber stimmt die DAV-Mitgliederversammlung am 2. Dezember in geheimer schriftlicher Wahl ab. Jeder Landesverband kann zwar maximal fünf Vertreter in die MV entsenden. Die Stimmverteilung ist aber gesondert geregelt: Jeder Mitgliedsverband hat zwei Grundstimmen. Darüber hinaus zählen jeweils 100 Mitgliedsapotheken als eine Stimme. Wenn am Ende der Rest größer ist als 50 Apotheken, gibt es eine weitere Stimme. So hat etwa der kleinste Verband Bremen bei 103 Mitgliedern mit den zwei Grundstimmen insgesamt drei Stimmen. Der Mitglieder-stärkste Verband Bayern kann bei 2212 Mitgliedern insgesamt 24 Stimmen in die Waagschale legen. Stichtag für die Stimmenberechnung ist beim DAV der 1. Juli des Jahres. Wer nach der geheimen Wahl die einfache Mehrheit der Gesamtstimmenzahl hat, gilt als gewählt.