AKNR geht erfolgreich gegen Online-Plattform vor |
Kammerpräsident Armin Hoffmann freut sich über den juristischen Erfolg. / © AKNR / Lars Heidrich
Bei der Apothekerkammer Nordrhein freut man sich über einen Erfolg auf juristischer Ebene. Eine Rabatt-Plattform aus Grünwald bei München hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugesichert, ab sofort keine als »Dividende« getarnten Rabatte mehr an Patienten für die Einlösung hochpreisiger Arzneimittel mehr auszuschütten. Das berichtet die AKNR in einer Pressemitteilung.
Die Website ist mittlerweile offline – nach Einschätzung der AKNR war man sich den illegalen Praktiken durchaus bewusst. Der Betreiber hat laut der Pressemitteilung zudem zugesichert, auch nicht mehr gegenüber Apotheken in Deutschland mit diesem Geschäftsmodell zu werben und entsprechende Kooperationen einzugehen.
»Das ist erneut ein guter Tag für die Patientensicherheit in Deutschland«, bewertet Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der Bundesapothekerkammer diesen Erfolg. »Medikamente sind eine komplexe Ware. Sie haben Neben- und Wechselwirkungen, teils auch mit einfachen Lebensmitteln. Beratung ist essenziell. Die Apotheken vor Ort bieten sie rund um die Uhr.«
Rabatte auf Arzneimittel gegenüber Patientinnen und Patienten seien daher aus gutem Grund verboten. »Es soll darum gehen, die in puncto Beratung und Betreuung beste Apotheke zu finden und nicht die günstigste. Sich auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung irgendwelche Kick-Backs zu sichern, mag individuell verlockend erscheinen – das widerspricht aber dem Ziel der Patientensicherheit«, stellt Hoffmann klar.
Wie die AKNR berichtet, hatte in dem vorliegenden Fall eine angebliche Aktiengesellschaft mit Sitz in einem kleinen Haus in Grünwald, in dem sehr viele Firmen ihren Sitz haben, ihr Geschäftsmodell begründet. Kundinnen und Kunden konnten sich demnach als »Aktionäre« anmelden. Wenn sie regelmäßig hochpreisige Arzneimittel beziehen würden, würde man ihnen Rückzahlungen, de facto also Rabatte einräumen.
Auf der Website des Unternehmens konnte man den Handelsnamen oder die Pharmazentralnummern der Präparate eingehen, um genau zu berechnen, wie viel »Cashback« man auf diese Weise erhalten könne. Getarnt wurden diese illegalen Rückvergütungen als »Dividende«. »Das sind natürlich keine ›Dividenden‹, sondern Rabatte oder Rückvergütungen, abhängig vom Umsatz in einer ganz bestimmten Apotheke«, ärgert sich Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein.
Bei der Februar-Vorstandssitzung der Kammer stellte Mecking das Geschäftsmodell dieses Unternehmens vor und wurde vom Vorstand beauftragt, eine Abmahnung und Unterlassungserklärung zu versenden. Bei der gestrigen März-Vorstandssitzung berichtete Mecking davon, dass diese auch sofort abgegeben wurde. Die Website sei mittlerweile offline.
»Da sieht man mal wieder, wie viele Fehlentwicklungen es im Markt gibt – solange sich niemand kümmert, machen die einfach im Internet ihr Ding«, kommentierte der AKNR-Vorstand gestern den Erfolg