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Hessen

AfD verliert Klage zu Corona-Ausschuss

Mit ihrer Verfassungsklage zum hessischen Corona-Untersuchungsausschuss ist die AfD-Fraktion größtenteils abgeblitzt. Doch die Partei spricht dennoch von einem Erfolg. 
AutorKontaktdpa
Datum 23.10.2025  14:30 Uhr

Gespanntes Warten im Saal, Hessens elf höchste Richter kommen herein und rasch wird klar: Die AfD-Fraktion hat beim stockenden Corona-Untersuchungsausschuss größtenteils eine juristische Niederlage erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies ihre Verfassungsklage weitgehend zurück.

Die größte Oppositionsfraktion im Landtag hatte die angestrebte Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch deutlich weiter fassen wollen als die übrigen vier Fraktionen des Parlaments. Daher zog sie vor Hessens höchstes Gericht (Az. P. St. 2974).

Bereits vor mehr als einem Jahr hatte der Wiesbadener Landtag den Untersuchungsausschuss auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt, bisher aber seine inhaltliche Arbeit nicht aufgenommen. Nach dem umfassenden AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament auf Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte.

Elf statt sieben Fragen beim hessischen Corona-Untersuchungsausschuss

Der Staatsgerichtshof urteilte allerdings, dass bei der Zurückweisung von 36 Fragen die Ablehnung von vier dieser Fragen durch den Landtag gegen die Landesverfassung verstoßen habe. Diese vier Punkte können somit künftig ebenfalls im Untersuchungsausschuss behandelt werden. Insgesamt gibt es nun also elf zulässige Fragen.

Gerichtspräsident Wilhelm Wolf kritisierte in seiner etwa einstündigen Urteilsverkündung »im Namen des Volkes« wiederholt, es gebe zu unbestimmte Begriffe und einen fehlenden Hessenbezug bei etlichen Teilen des AfD-Fragenkatalogs. Einmal sprach er von »pauschalen Untersuchungen ins Blaue hinein«.

Vier Richter mit Sondervotum

Der Staatsgerichtshof wies auch das AfD-Ansinnen zurück, den Ausschuss mit insgesamt 15 statt 16 Mitgliedern aller fünf Fraktionen zu besetzen. Die drei AfD-Abgeordneten dort hätten bei nur 15 Parlamentariern im übertragenen Sinne etwas mehr Gewicht. Doch laut Gericht können sie auch Anträge stellen, ohne mit mindestens einem Fünftel in dem Gremium vertreten zu sein.

Vier der elf Richter gaben ein Sondervotum ab: Demnach hätten sie eine weitaus größere Zahl der ursprünglichen 43 AfD-Fragen zumindest in Teilen für zulässig erklärt. Der Landtag habe Untersuchungsfragen auch dann komplett gestrichen, wenn zumindest Unterpunkte davon doch verfassungsgemäß gewesen wären, erklärte diese Minderheit der Richter. Dennoch trugen auch sie das Urteil mit und unterschrieben es.

Die AfD-Fraktion wertete ihre Klage als erfolgreich. Ihr Obmann im Ausschuss, Volker Richter, erklärte: »Unter den vier Fragen, die wir nun zusätzlich behandeln werden, sind auch zwei sehr wichtige, nämlich die nach Impfnebenwirkungen und die nach der Überlastung des Gesundheitswesens.«

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