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Eklat im Gesundheitsausschuss 

AfD startet Disziplinarverfahren gegen Ziegler 

Der AfD-Gesundheitspolitiker Kay-Uwe Ziegler muss sich einem fraktionsinternen Disziplinarverfahren stellen. Am 13. März sorgte Ziegler für einen Eklat,  als er den Platz der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses besetzte und für sich beanspruchte. 
dpa
21.03.2024  14:30 Uhr

Gegen den AfD-Gesundheitspolitiker Kay-Uwe Ziegler ist fraktionsintern ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Das bestätigte ein Sprecher der AfD-Fraktion am Donnerstag. Der Fraktionsvorstand habe diese Entscheidung am Montag getroffen. Zu den Inhalten des Verfahrens äußerte sich der Sprecher nicht. Dieses sei noch nicht abgeschlossen.

Ziegler hatte in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss den Platz der amtierenden Vorsitzenden Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) eingenommen und vor sich ein Schild «Ausschussvorsitzender» gestellt. Der umgehenden Aufforderung des Ausschusssekretariates, den Platz wieder zu räumen, kam er nicht nach. Die Sitzung begann nach Teilnehmerangaben verspätet, da die Abgeordneten der anderen Fraktionen zunächst aus Protest gegen die AfD-Aktion nicht teilnahmen. Ziegler habe dann den Platz geräumt. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, hatte Ziegler vor wenigen Tagen kritisiert: »Wir fanden das nicht gut. Das ist nicht unsere Art und Weise, das so zu machen.«

Der Vorfall markierte den Höhepunkt eines seit mehr als zwei Jahren dauernden Streits zwischen den anderen Fraktionen und der AfD. Sie war nach der vergangenen Bundestagswahl mit ihren Kandidaten für den Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen - darunter der Gesundheitsausschuss - gescheitert, sieht sich in ihren Rechten verletzt und hat deswegen auch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Seit Mittwoch befasst sich das Gericht mit dem Thema. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Ziegler droht auch die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 1000 Euro. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas  (SPD) hatte nach dem Eklat im Gesundheitsausschuss in der Sitzung des Ältestenrats angekündigt, ein entsprechendes Verfahren »wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages« einzuleiten.

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