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Verfassungsgericht prüft

Ärztliche Zwangsmaßnahmen nur in der Klinik? 

Patienten zwangsweise zu behandeln, zum Beispiel um ihnen bestimmte Medikamente zu verabreichen, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss derzeit immer in einem Krankenhaus geschehen. Der Transport ist für die Erkrankten oft belastend. Das Bundesverfassungsgericht prüft diese Praxis und nimmt Alternativen in den Blick.
dpa
17.07.2024  10:56 Uhr

Gravierende gesundheitliche Folgen möglich

Thomas Pollmächer von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde machte deutlich, dass ein Transport ins Krankenhaus eine erhebliche Belastung für die Betroffenen bedeuten könne. Allein die Fahrt dauere manchmal 20 bis 30 Minuten, die der Patient in der Regel bewusst mitbekomme. Bei Fixierungen könnten Menschen verletzt werden. Das könne bei einem Transport schwerer sein als bei einer kurzfristigen Fixierung etwa zur Medikamentengabe zu Hause. Im Einzelfall könnten die Einsätze gravierende körperliche oder psychische Folgen haben, sagte er. Lebe jemand beispielsweise in der Vorstellung, gefoltert zu werden, könne dies verstärkt werden.

Wenige Stimmen für Ausnahmen

Die Bundesregierung will die bestehende Regelung beibehalten, machte Ministerialdirektorin Ruth Schröder aus dem Bundesjustizministerium deutlich. Es sei nicht möglich, Ausnahmen im Gesetz allgemein zu regeln, ohne dass Tür und Tor für Zwangsmaßnahmen geöffnet würden. Ein kleines Loch in der Schutzmauer könnte einen Dammbruch auslösen. Gerade in das private Umfeld der Menschen sollten Zwangsmaßnahmen aber nicht eingreifen. Auch könnten in Krankenhäusern multiprofessionelle Teams ihre Expertise einbringen.

Diese Position unterstützen auch Fachleute etwa des Deutschen Richterbunds und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen. Hingegen sprach sich Kay Lütgens vom Bundesverband der Berufsbetreuer*innen für Ausnahmen für Einzelfälle aus: »Genaue Zahlen kann ich nicht dazu nennen.«

Unter anderem Ulrich Langenberg von der Bundesärztekammer machte deutlich, wie individuell unterschiedlich sich Behandlungsorte und -maßnahmen auf Betroffene auswirken können. Belaste es den einen, wenn in den eigenen vier Wänden Zwang gegen ihn ausgeübt wird, werde ein anderer traumatisiert, wenn er aus dem vertrauten Umfeld gerissen wird.

Auch griffen stationäre und ambulante Versorgung ineinander, sagte Langenberg. Es sei nicht so, dass eine gute Versorgung nur in Kliniken möglich sei. Der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Volker Lipp, machte in der Diskussion um Alternativen am Beispiel von Vorsorgevollmachten deutlich, dass Menschen in der Regel bestimmte Behandlungen ausschließen würden und nicht bestimmte Behandlungsorte wie Krankenhäuser.

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