Seit Oktober müssen Leistungserbringer die ePA befüllen. / © Imago/MiS
Seit Oktober ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Leistungserbringer Pflicht. Wer sie nicht befüllt, muss mit Sanktionen rechnen. Für Arztpraxen sollen diese ab Januar greifen, Krankenhäuser sind erst im April an der Reihe.
Laut Digitalgesetz können Honorarkürzungen oder sogar ein Abrechnungsausschluss bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Folge sein, wenn Praxen keine ePA-konformen Systeme einsetzen. Kritiker monieren, dass Praxen auch dann sanktioniert werden könnten, wenn die Softwarehersteller die Module nicht rechtzeitig lieferten.
Der Ärzteverband Medi Geno will nicht hinnehmen, dass Krankenhäusern für die Implementierung mehr Zeit eingeräumt wird. »Das ist ungerecht. Solange die ePA nicht reibungslos in den Praxen funktioniert und wie vergangene Woche zu massiven Ausfällen führt, darf es auch keine Sanktionen geben. Hier ist die Politik in der Bringschuld, nicht die niedergelassene Ärzteschaft«, mahnt Verbandschef Norbert Smetak in einer Mitteilung. Ende November war es zu zwei großen ePA-Ausfällen in Praxen gekommen.
Mit einer Online-Befragung will der Verband zudem in den kommenden acht Wochen die Praktikabilität und Akzeptanz der ePA in den Praxen seiner Mitglieder evaluieren. »Wir benötigen dringend eine funktionierende Digitalisierung im Gesundheitswesen. Deshalb möchten wir nicht nur nörgeln, sondern auch genau analysieren, was optimiert werden muss«, so Smetak. Es gelte, immer wieder auf Probleme wie etwa Sicherheitslücken hinzuweisen.