Ärzte und Kassen beklagen Startschwierigkeiten |
Die ePA kann mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte gelesen werden. / © Vladimir Wegener / FUNKE Foto Services
Einen Monat nach Beginn der verpflichtenden Nutzung der neuen elektronischen Patientenakten in Gesundheitseinrichtungen sehen Ärzte und Kassen noch Verbesserungsbedarf. Die ePA komme immer mehr im Versorgungsalltag der Praxen an, sagte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Presse-Agentur. »Allerdings gestaltet sich der Weg dahin weiterhin holprig und ist alles andere als ein Selbstläufer.« Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) werben für einfachere Möglichkeiten, sich erstmals in die eigene E-Akte einzuloggen.
»Die Achillesferse ist und bleibt die Telematikinfrastruktur«, erläuterte KBV-Vorständin Steiner mit Blick auf die Anbindung an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. »Läuft sie instabil – und das passiert immer noch zu häufig – sind die Folgen für die Praxis gravierend, wenn man nicht auf die ePA zugreifen, Dokumente nicht hochladen oder einsehen kann.«
Seit 1. Oktober sind Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, wichtige Daten wie Befunde oder Laborwerte in die E-Akten einzustellen. Sie können Patienten ein Leben lang begleiten und sollen zu besseren Behandlungen beitragen. Rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben eine ePA von ihrer Kasse angelegt bekommen, was man für sich auch ablehnen kann. Die Nutzung in Praxen wurde seit dem Frühjahr zunächst auf freiwilliger Basis ausgedehnt.
Steiner sagte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versprächen sich einen großen Mehrwert der ePA beim Austausch mit Krankenhäusern. »Derzeit sagen uns die Praxen allerdings, sie müssten noch Faxgeräte vorhalten, um mit den Kliniken und der Pflege zu kommunizieren.« Selbst bis Jahresende würden viel zu wenige Krankenhäuser ePA-fähig sein. »Das muss schnell besser werden.«
Die Kassen sehen es als wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung, dass die E-Akten nun verpflichtend befüllt werden müssen. »In der Anfangsphase sind – wie bei allen großen IT-Projekten üblich – Weiterentwicklungen im produktiven Einsatz notwendig«, sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Martin Krasney, der dpa. Neben einer stabilen Datenautobahn brauche es ein sicheres, aber für die Versicherten auch praktikables Identifikationsverfahren.
»Wir dürfen die Versicherten nicht gleich beim «Log-in« verlieren«, warnte Krasney. »Das geht in anderen ebenfalls sensiblen Bereichen ja auch.« Hintergrund ist, dass Millionen Versicherte ihre E-Akte noch nicht aktiv nutzen, um eigene Daten anzusehen oder sensible Inhalte zu sperren. Fürs erste Verwenden der App muss man sich einmal identifizieren und freischalten lassen: mit einem elektronischen Personalausweis mit Geheimnummer (PIN) oder per E-Gesundheitskarte mit PIN. Das Verfahren wurde immer wieder als zu kompliziert und aufwendig kritisiert.