Ärzte gegen Telemedizin in Apotheken |
Laut Gesetzentwurf sollen Apotheken künftig Maßnahmen der assistierten Telemedizin anbieten dürfen. Die Ärzte lehnen dies ab. / Foto: Adobe Stock/lightpoet
Bis zum gestrigen Mittwoch hatten Verbände im Gesundheitswesen Zeit, zum Entwurf des »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) Stellung zu beziehen. Die ABDA sprach sich für Nachbesserungen am Gesetzentwurf aus. Wie die PZ berichtete, forderte sie den Gesetzgeber auf, insbesondere die Regelungen zur neuen Leistung »assistierte Telemedizin in Apotheken« konkreter zu fassen. Sie kritisierte zudem, dass bei diesem Thema rechtliche Fragen nicht geklärt seien.
»Wir! Stiftung pflegender Angehöriger« begrüßte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf »eine Einbindung von Apotheken als niedrigschwelliges Unterstützungsangebot«. »Es ist einen Versuch wert«, hieß es. Das Angebot solle allerdings nicht als »Sparmodell« eingeführt werden. Es sollte auch nicht zu Verwirrung über Zuständigkeiten bei Patienten und ihren Angehörigen führen. Videosprechstunden seien besonders für ältere, chronisch kranke und bettlägerige Versicherte und ihre Angehörigen sowie für Eltern wichtig, betonte die Stiftung.
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sprachen sich in ihren Stellungnahmen hingegen grundsätzlich gegen die Einführung der neuen Leistung »assistierte Telemedizin in Apotheken« aus. Aus Sicht der BÄK ist es »nicht sinnvoll, angesichts knapper Ressourcen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung immer weitere Parallelstrukturen zu etablieren«, hieß es. Auch in unterversorgten Regionen sei ein solches Angebot »nicht zielführend«. Denn die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass Apotheken zusätzliche Leistungen keineswegs »nebenbei« erbringen könnten, sondern dafür einen relevanten Ressourcenbedarf hätten, formulierte die BÄK in ihrer Stellungnahme.
Die KBV wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sie die Erbringung telemedizinischer Leistungen durch Apotheken grundsätzlich ablehnt. »Ausführung und Beratung zur Telemedizin sind vertragsärztliche Leistungen, weil es hierbei um die Ausübung der Heilkunde geht. Es ist nicht ersichtlich, welchen Vorteil Patienten aus dieser Regelung ziehen sollten«, hieß es. Sollte der neue Absatz 5h in § 129 SGB V-E (Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung) nicht wie gefordert wieder komplett gestrichen werden, hält die KBV es für »zwingend«, Regelungen zu streichen, die auf »medizinische Routineaufgaben« abstellten. Hierfür bestehe kein Bedarf. Außerdem weist die KBV darauf hin, dass in jedem Fall vermieden werden müsse, das infolge einer telemedizinischen Leistung in einer Apotheke zusätzlicher Beratungsbedarf in Arztpraxen entstünde.
Zum Hintergrund: Mit dem Digital-Gesetz will die Bundesregierung in erster Linie eine bessere Nutzung der elektronischen Patientenakte (EPA) und des E-Rezepts erreichen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu am 20. Juni einen Referentenentwurf vorgelegt. Laut Entwurf sollen Apotheken künftig Maßnahmen der assistierten Telemedizin anbieten können. Dazu sollen neben Beratung auch die Anleitung zur Inanspruchnahme telemedizinischer Leistungen sowie die Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben zur Unterstützung anlässlich einer ärztlichen telemedizinischen Leistung gehören. Das Nähere sollen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband vereinbaren.