Hausarzt oder Internistin klären, ob ein (ehemaliger) Raucher für das neue Lungenkrebsscreening infrage kommt und überweisen gegebenenfalls an eine radiologische Praxis. / © Getty Images/SrdjanPavlovic
»Die Lungenkrebs-Früherkennung kommt ab April in die gesundheitliche Versorgung«, teilte der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am heutigen Donnerstag mit. Die neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beruht auf einem Beschluss des GBA sowie der vorausgegangenen Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums.
Das neue Vorsorgeangebot richtet sich an aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, wie »Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen«, erklärt der GBA. Alle zwölf Monate sei eine Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) möglich.
»Bis das neue Screening überall genutzt werden kann, ist allerdings noch etwas Geduld erforderlich«, so Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung beim G-BA. »Ärztinnen und Ärzte, die bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Screening-Teilnahme prüfen und anschließend an eine radiologische Praxis überweisen dürfen, benötigen eine besondere Fortbildung. Radiologinnen und Radiologen brauchen neben einer speziellen Fortbildung die Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung, um die NDCT-Aufnahmen anfertigen und begutachten zu können. Unter anderem diese qualitätssichernden Anforderungen an die Qualifikation der Anbieter stellen den medizinischen Nutzen des Screenings sicher.«
Versicherte können sich an eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis wenden, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteiligt, wie es in der Mitteilung heißt. Die Ärztin oder der Arzt klärt, ob die Kriterien auf die Person zutreffen. Die Personen müssen mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben und mindestens 15 Packungsjahre haben. Das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang entspreche einem Packungsjahr. Experten zufolge gibt es schätzungsweise 2 Millionen Menschen in Deutschland, auf die diese Kriterien zutreffen.
»Sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Screening erfüllt, werden die Versicherten in eine Radiologie-Praxis überwiesen, die die Genehmigung zur Lungenkrebs-Früherkennung besitzt«, erklärt der G-BA. Ist der NDCT-Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, soll die Praxis eine weitere Spezialistin oder einen Spezialist für einen Zweitbefund einbinden.
»Früherkennung von Lungenkrebs ist die eine Sache. Mit dem Rauchen aufzuhören, bevor es zu spät ist und sein Risiko für Lungenkrebs und andere potenziell tödliche Erkrankungen zu senken, das ist ein Ziel, dass man nicht aus den Augen verlieren darf«, mahnt Bernhard von Treeck. »Auch hierüber sollten Ärztinnen und Ärzte mit ihren Patientinnen und Patienten reden.«