Ärzte: BMG schlägt »Irrweg« ein |
Cornelia Dölger |
18.09.2025 09:41 Uhr |
Mit den Plänen des BMG ist die Ärzteschaft nicht einverstanden. / © Imago/imagebroker
Würde das Eckpunktepapier umgesetzt, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Dienstag vorgestellt hatte, drohe »eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen, eine Schwächung der Patientensicherheit und eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens«. Der Eingriff sei »entschieden« abzulehnen, heißt es in einer KBV-Stellungnahme. Auch eine Pressemeldung von KBV und KVen stößt in diese Richtung.
Die Pläne bedeuteten einen »Bruch mit der ärztlichen Therapieverantwortung«, meint die KBV und zieht das Heilpraktikergesetz (HeilprG) sowie die Bundesärzteordnung (BÄO) heran, wonach jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten Ärzten vorbehalten sei und es im Übrigen für die Ausübung der Heilkunde einer ärztlichen Approbation bedürfe.
Gar gegen das Grundgesetz verstoße der Plan, Apothekerinnen und Apothekern mehr Freiheit bei der Arzneimittelabgabe einzuräumen: Eine Ausweitung auf Apotheker überschreite nicht nur die berufsrechtlichen Grenzen, sondern auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG).
Die Trennung von Arzneimittelverordnung und -abgabe sei grundlegend für die Versorgung und mehrfach juristisch abgesichert. Mit den Plänen im Eckpunktepapier werde sie torpediert, es drohten »doppelte Fehlanreize«, nämlich: Da Apothekerinnen und Apotheker an jeder Abgabe verdienen würden, hätten sie »ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse, eine Verordnung zu ersetzen«. Ähnliche Mutmaßungen hatte KBV-Vorständin Sybille Steiner gestern beim Themenforum während des Apothekertags in Düsseldorf angestellt.
Zudem entstehe ein »Risiko der unsachgemäßen oder übermäßigen Abgabe, auch ohne tatsächliche
Erkrankung oder bei falsch gedeuteten Symptomen«.
Auch mit der Ausweitung der Impfmöglichkeiten in Apotheken sind die Ärzte nicht einverstanden; dies verkenne die Realität. Denn bislang würden Impfangebote in Apotheken kaum angenommen, behaupten die Ärzte. Die Impfkompetenz müsse in ärztlicher Hand bleiben.
Einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt sehen sie in dem Vorstoß, diagnostische Tests zur Früherkennung und zur Feststellung infektiöser Erkrankungen durchzuführen. Eine qualitätsgesicherte Diagnostik könnten Apotheken nicht leisten.
Das Eckpunktepapier des BMG markiere einen Paradigmenwechsel, der Patientensicherheit und Versorgungsqualität aufs Spiel setze. Das BMG möge die Reformpläne »grundlegend überarbeiten«, fordert die KBV.