Andreas May und Tanja Kratt vom Adexa-Bundesvorstand. / © Adexa/Angela Pfeiffer
Am 30. Januar wurde die geplante Apothekenreform im Bundesrat diskutiert. Im Anschluss verabschiedete die Länderkammer eine Stellungnahme, in der sie unter anderem ihre Ablehnung der PTA-Vertretung und der erleichterten Gründung von Zweigapotheken formulierte.
In ihrer Gegenäußerung erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass es den meisten der 30 Änderungsvorschläge aus fachlichen Gründen nicht folgen könne. Die erleichterte Gründung von Zweigapotheken sei beispielsweise »zur Stärkung der Versorgung in ländlichen Gebieten notwendig« und könne nicht gestrichen werden.
Jetzt schaltet sich auch die Apothekengewerkschaft Adexa in die Diskussion ein. In einer Stellungnahme begrüßen Andreas May und Tanja Kratt vom Adexa-Bundesvorstand grundsätzlich das Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu sichern und die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu stabilisieren. »Es bleibt jedoch offen, wie diese Ziele erreicht werden sollen, solange verbindliche Regelungen zur Personalfinanzierung, zur Absicherung zusätzlicher Verantwortung und zu fairen Arbeitsbedingungen fehlen«, heißt es von den Gewerkschaftern. Es zeige sich, dass die Perspektive der Beschäftigten im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt werde.
Besonders kritisch bewertet die Adexa, dass die Bundesregierung an der Entscheidung festhält, die im Koalitionsvertrag zugesagte Anhebung des Apothekenhonorars weiter zurückzustellen. »Der Verweis auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung mag haushaltspolitisch nachvollziehbar sein, greift jedoch arbeitsmarktpolitisch zu kurz. Ohne eine verlässliche und planbare Honorarentwicklung fehlt die Grundlage, um steigende Personalkosten, tarifliche Lohnsteigerungen und den zunehmenden Fachkräftemangel in den Apotheken nachhaltig zu bewältigen«, heißt es in der Stellungnahme.
Die Gewerkschaft erklärt, dass die versprochene künftige Verhandlungslösung, wiederermöglichte Skonti oder erhöhte Nacht- und Notdienstzuschläge keine strukturelle Finanzierung des Personals ersetzen. »Auch bleibt offen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Mittel tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Die von Adexa geforderte verbindliche Personalumlage wird in der Gegenäußerung nicht aufgegriffen«, so May und Kratt.
Mit besonderer Sorge bewertet die Adexa, dass die Bundesregierung ausdrücklich an der vorgesehenen »praktischen Erprobung« einer befristeten Vertretung der Apothekenleitung durch PTA festhält. »Während der Bundesrat diese Regelung aus fachlichen und rechtlichen Gründen ablehnen will, weist die Bundesregierung die Einwände zurück und verweist pauschal auf den Fachkräftemangel, insbesondere im ländlichen Raum. Damit blendet sie zentrale arbeits- und haftungsrechtliche Risiken aus«, heißt es in der Stellungnahme.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft bleiben noch zahlreiche ungeklärte Fragen bezüglich der zivil- und strafrechtlichen Haftung der PTA in Vertretungssituationen, der Vergütung zusätzlicher Verantwortung sowie der Auswirkungen auf Arbeits- und Ruhezeiten, Dienstpläne und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch Zuständigkeiten bei Ausbildung, Impfleistungen und weiteren delegierten Aufgaben seien aktuell nicht eindeutig geregelt.
Die Adexa sieht die Gefahr, dass PTA zur Kompensation struktureller Versorgungsprobleme eingesetzt werden, ohne dass ihr Berufsbild entsprechend aufgewertet wird. »Höhere Verantwortung darf es nur geben, wenn sie mit klaren Qualifikationsstufen, angemessener Vergütung und verbindlichen Schutzmechanismen einhergeht. Dass die Bundesregierung den Bedenken des Bundesrates nicht folgt, sendet aus Sicht von Adexa ein problematisches Signal an die Beschäftigten«, sagen May und Kratt.
»Adexa begrüßt, dass die Bundesregierung geteilte Leitungsmodelle unterstützt und den Vorschlag des Bundesrates zur klaren Abgrenzung von Verantwortlichkeiten in Filial- und Zweigapotheken aufgreift«, heißt es weiter in der Stellungnahme. Diese Klarstellungen seien notwendig, um Verantwortlichkeit und Arzneimittelsicherheit im Apothekenalltag eindeutig zu regeln.
Die Adexa warnt jedoch vor weiteren Belastungen für die Apothekenteams. Die Bundesregierung halte trotz großer Bedenken hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen und Versorgungsqualität an der erleichterten Weiterentwicklung der Zweigapotheken fest. »Für die Beschäftigten droht damit eine Ausweitung kleiner, personell knapp besetzter Einheiten mit reduzierter Ausstattung bei gleichzeitig unverändert hohen Anforderungen an Sicherheit, Verantwortung und Erreichbarkeit«, so die Gewerkschafter.
Auch beim Notdienst bleibe die Bundesregierung bei einer engen zeitlichen Zuschusslogik. Aus Sicht der Adexa bestehen damit Zweifel, ob die tatsächliche zeitliche und gesundheitliche Belastung der Beschäftigten ausreichend berücksichtigt wird. Jede Erweiterung von Versorgungsformen müsse daher mit verbindlichen Vorgaben zu Personalbemessung, Dienstplangestaltung und Vergütung zusätzlicher Belastungen einhergehen.
»Die Gegenäußerung der Bundesregierung macht deutlich, dass das ApoVWG auch im weiteren Verfahren vor allem als Struktur- und Betriebsgesetz verstanden wird. Die Arbeitsrealität der Apothekenbeschäftigten findet dabei weiterhin keine ausreichende Berücksichtigung«, so May und Kratt in ihrem Fazit. »Damit bleibt ein zentraler Erfolgsfaktor für eine stabile und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung außen vor: ausreichend Personal mit klar definierten Aufgaben, verlässlicher Finanzierung und fairen Arbeitsbedingungen.«
Die Adexa fordert den Gesetzgeber dazu auf, im parlamentarischen Verfahren nachzusteuern und die Perspektive der Beschäftigten verbindlich einzubeziehen. Dazu gehören die sofortige Anhebung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro, die Einführung einer verbindlichen Personalumlage, die Kopplung zusätzlicher Honorare an Tarifbindung sowie eine grundlegende Überarbeitung der PTA-Vertretungsregelungen.
»Nur wenn wirtschaftliche Stabilisierung und faire Arbeitsbedingungen gemeinsam gedacht und verbindlich geregelt werden, kann das ApoVWG seinem Anspruch gerecht werden, eine flächendeckende, sichere und zukunftsfähige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten – mit und nicht auf dem Rücken der Beschäftigten«, so Andreas May und Tanja Kratt.