Adexa erläutert neuen Tarifvertrag |
Cornelia Dölger |
23.01.2025 07:00 Uhr |
Die Adexa-Vorstände Tanja Kratt und Andreas May erläuerten Details zum neuen Tarifvertrag in Nordrhein. / © Adexa/Angela Pfeiffer
Nach langwierigen Verhandlungen hatten sich die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und die Apothekengewerkschaft Adexa vorige Woche auf den neuen Abschluss geeinigt, wie beide Seiten gegenüber der PZ ankündigten.
Gewerkschaft wie Arbeitgeber erläuterten nun Details. So erklärte Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission, dass sich für alle Berufe und Tarifstufen die Gehälter um einen Sockelbetrag erhöhen. Beginnend mit dem Januargehalt gibt es für eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden plus 140 Euro. Außerdem werde die Hälfte der tariflichen Sonderzahlung, also des 13. Tarifgehalts, auf die zwölf Monate des Kalenderjahres umgelegt. Das entspreche 1/24 pro Monat.
Die andere Hälfte werde – wie bisher – spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Kratt erklärte: »Damit steht den Mitarbeitenden ein höheres monatliches Nettogehalt zur Verfügung. Und bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, beim Elterngeldbezug und beim Kurzarbeitergeld wird das Nettogehalt ebenfalls zugrunde gelegt. Einmalig ausgezahlte Leistungen wie ein 13. Gehalt werden dabei nicht berücksichtigt.«
An Beispielen erläuterte Kratt das neue Gehaltsgefüge. So betrage für Approbierte im 1. und 2. Berufsjahr das tarifliche Bruttomonatsgehalt in Vollzeit 4.089 Euro, ab dem 10. Berufsjahr 4.823 Euro. PTA steigen demnach mit 2.590 Euro brutto ein und PKA mit 2.352 Euro; ab dem 10. Berufsjahr sind demnach es für PTA 3.226 Euro und für PKA 2.754 Euro.
Ein Plus gibt es auch für die Auszubildenden. Demnach steigen die Ausbildungsvergütungen PhiP, PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten sowie PKA-Azubis auf das Niveau des Tarifvertrages von ADEXA und ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken).
Für PhiP beträgt sie monatlich jetzt 1.100 Euro, für PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten 850 Euro pro Monat und für PKA-Azubi 850 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 900 Euro im zweiten und 950 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Insbesondere wegen des Nachwuchsmangel sei diese Erhöhung ein wichtiges Signal, so Kratt.
Die neuen Notdienstpauschalen für Apothekerinnen, Apotheker und Pharmazie-Ingenieurinnen wurden auf Basis des um 140 Euro erhöhten Tarifgehaltes berechnet. Auch sie gelten ab dem 1. Januar 2025.
Gültig ist der neue Vertrag zunächst bis zum 30. Juni 2026. Bereits im zweiten Halbjahr 2025 solle über einen Anschlussvertrag zum 1. Januar 2026 verhandelt werden, sofern es bis dahin von der neuen Bundesregierung »eine rechtssichere Honorarerhöhung für die öffentlichen Apotheken« gebe, teilte die Adexa mit. Die TGL äußerte sich gegenüber der PZ ähnlich.