| Cornelia Dölger |
| 12.02.2026 08:46 Uhr |
Die Einhaltung der Vorgaben für Versender sollten strenger kontrolliert werden, forderten die Länder. Die Bundesregierung lehnte das ab. »Warum?«, fragt der Großhandel. / © Adobe Stock/joyfotoliakid
Auf dem Weg zu den viel geforderten »gleichlangen Spießen« waren die Länder schon einen Schritt weiter. In ihrer Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) regten sie unlängst dazu an, den Versendern strengere Voragaben aufzuerlegen. Statt der Länderliste, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) führt, seit 2011 aber nicht aktualisiert hat, soll demnach das Bundesinstittut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einbezogen werden.
Mehrheitlich stimmte das Plenum Ende Januar dafür, dass EU-Versender, die Arzneimittel nach Deutschland versenden wollen, dies der Bundesoberbehörde anzeigen müssen. Das BfArM soll demnach regelmäßig eine aktualisierte Liste der zum Versand an den Endverbraucher berechtigten Apotheken veröffentlichen. Zudem sollen die von den Versendern beauftragten Logistikunternehmen der Arzneimittelüberwachung de Länder unterliegen.
Der Großhandelsverband Phagro begrüßte den Vorstoß damals als wichtigen Schritt in Richtung mehr Patientensicherheit. Ohne Kontrollen ändere sich nichts. Der Phagro-Vorstandvorsitzende Marcus Freitag appellierte an die Regierungsfraktionen im Bundestag, den Vorstoß der Länder aufzunehmen.
Doch das Kabinett kassierte die Änderungsvorschläge der Länder fast komplett. So verbleiben zentrale Punkte wie PTA-Vertretung und abgespeckte Zweigapotheken in den Plänen. Ebenso lehnte die Bundesregierung eine schärfere Kontrolle der Versender ab.
Das kann der Phagro nicht nachvollziehen. »Aus welchem Grund lehnt die Bundesregierung das ab? Auch der Bund muss an einer konsequenten Kontrolle des Arzneimittelversandhandels interessiert sein«, kommentieren die beiden Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann. »Alles andere wäre unverantwortlich, denn es geht um die Gesundheit von Patientinnen und Patienten in Deutschland.«
Die Bundesregierung meine offenbar nach wie vor, dass die in den Reformplänen getroffenen Schutzmaßnahmen vor unkontrolliertem Arzneimittelversand ausreichend seien – »sie sind es nicht«. Es gehe nicht um Vorgaben, es gehe vielmehr um deren Einhaltung, so Porstner und Dammann.
Die Vorstöße der Länder waren zuvor in der Union auf Zustimmung gestoßen. Fraktions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) konnte den verschärften Kontrollen etwas abgewinnen und sah »einen guten Weg«, um die Qualität zu stärken.