Abrechnung vollständig elektronisch möglich |
Pharmazeutische Dienstleistungen wie das Messen des Blutdrucks können jetzt vollständig elektronisch abgerechnet werden. / Foto: ABDA
Seit Donnerstag lassen sich pharmazeutische Dienstleistungen wie das Blutdruckmessen vollständig elektronisch abrechnen. Ab dem 1. April 2024 ist das elektronische Verfahren zwingend erforderlich. Darüber informierte die ABDA.
Anstelle des bislang bekannten, papiergebundenen Sonderbelegs werden in der Apotheke dann alle Datensätze elektronisch erzeugt. Dabei wird anstatt des Sonderbelegs eine elektronische Verordnung sowie eine eigene Quittung nach erbrachter pDL generiert. Analog zum E-Rezept erfolgt die Erstellung eines elektronischen Abgabe- sowie Abrechnungsdatensatzes.
Für eventuelle Fragen stehen demnach die jeweiligen Warenwirtschaftssysteme zur Verfügung. Die ABDA empfiehlt den Apothekerinnen und Apothekern außerdem, sich bei den Softwarehäusern nach Testszenarien zu erkundigen, um sich mit dem neuen Vorgang vertraut zu machen.