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Kommentar zum Aus für Lecanemab

Abgelehnt aus gutem Grund

Das Negativvotum der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zum Anti-Alzheimer-Antikörper Lecanemab (Leqembi®) hat viele überrascht. Bei genauem Hinsehen ist die Entscheidung allerdings nachvollziehbar und sogar zu begrüßen.
Theo Dingermann
29.07.2024  12:00 Uhr

Dass Lecanemab vorerst nicht in der EU zugelassen werden wird, nimmt von den Therapeuten eine schwere Last. Wäre es anders gekommen, wäre der Druck zur Verschreibung riesig gewesen. Denn Lecanemab ist – trotz unbestritten vorhandener Wirksamkeit – nicht der erhoffte Gamechanger im Kampf gegen Alzheimer. Zu Recht gelten deshalb bei seinem Einsatz strenge Limitationen.

So ist das Indikationsgebiet mit dem frühen Stadium der leichten kognitiven Beeinträchtigung stark eingeschränkt. Für Betroffene und ihre Angehörigen, die sich eine wirksame Therapie wünschen, ist es nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, wenn dieser Zeitpunkt überschritten ist. Zudem basiert die Indikation auf einer anspruchsvollen Diagnostik, entweder auf einer Nervenwasseranalyse oder einer Positronenemissionstomografie (PET), Verfahren, die derzeit nicht kostendeckend durchzuführen sind, wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) in einer Stellungnahme zur EMA-Entscheidung betont.

Wegen der gefährlichen Nebenwirkungen von Lecanemab, die zwar selten, aber unvorhersehbar auftreten können, erfordert die Therapie zudem eine anspruchsvolle Begleitdiagnostik. Mindestens alle sechs Monate muss per PET oder Magnetresonanztomografie der Verlauf der Krankheit unter der Therapie überprüft und bewertet werden, wobei ebenfalls hohe Kosten anfallen. Selbst wenn der Antikörper eines Tages doch noch zugelassen würde, wäre daher nicht gesagt, dass er als erstattungsfähig eingestuft würde. Die Therapie würde also mittelfristig wohl nur selten angeboten. Auch dies wäre für Betroffene und ihre Angehörigen ein äußerst unbefriedigendes Szenario.

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