Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Ausländische Berufsabschlüsse
-
ABDA wünscht Änderungen

Der Bund will die Berufsanerkennung von ausländischen Fachkräften erleichtern. Die ABDA findet das gut. Es müsse aber klar sein, dass das jeweilige Berufsrecht stärker wiege als Vorgaben des Ausländerrechts, erklärt die Standesvertretung in einer Stellungnahme.
AutorAnna Pannen
Datum 10.12.2018  12:50 Uhr

Mehr qualifizierte Apotheker aus dem Ausland, die freie Stellen in deutschen Apotheken füllen – diese Aussicht findet die ABDA grundsätzlich gut. Schließlich klagen Apothekenbesitzer seit Jahren über fehlende Bewerber. Entsprechend erfreut zeigte sich die Standesorganisation über einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium. Er soll eingewanderte Fachkräfte schneller auf den deutschen Arbeitsmarkt bringen.

Dennoch heißt die ABDA nicht alle Punkte gut, die das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz umfasst. Zum Beispiel heißt es darin, die Aufenthaltserlaubnis berechtige „zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung“. Die ABDA wendet ein, der Gesetzestext müsse klar sagen, dass letztendlich das jeweilige Berufsrecht ausschlaggebend für die Arbeitsberechtigung ist und noch über der Aufenthaltserlaubnis steht. Im Fall von eingewanderten Pharmazeuten wäre das die Bundes-Apothekerordnung.

Dass die Behörden im Ausland erworbene Berufsabschlüsse schneller anerkennen sollen, hält die ABDA zwar für eine gute Sache. Im Fall der akademischen Heilberufe sei das geplante Vorgehen aber viel zu umständlich. So sollen Bewerber ihren Antrag nicht direkt bei der jeweiligen Anerkennungsbehörde stellen können, sondern müssen den Umweg über die Ausländerbehörde nehmen. Wenn erst Akten hin und her gesandt und Dokumente doppelt geprüft würden, verzögere das die Anerkennung unnötig, heißt es in der Stellungnahme der ABDA.

Dafür schieße der Gesetzentwurf in Sachen Fristen deutlich übers Ziel hinaus. Er sieht vor, dass die zuständigen Behörden immer dann, wenn ein Bewerber alle Unterlagen vollständig eingereicht hat, binnen vier Wochen eine Entscheidung treffen müssen. Das sei nicht zu schaffen, erklärt die ABDA. Derzeit benötige die zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe rund vier Monate für eine solche Bewertung. Das Anerkennungsverfahren sei komplex, und um es zu beschleunigen, müsste man die Prüfungsstandards absenken. Das sei indiskutabel, erklärt die Standesorganisation.

Die Eile sei im Falle von Apothekenberufen auch gar nicht nötig, stellt die ABDA klar. Denn derzeit gilt, dass Bewerber aus Drittstaaten auch schon in der Apotheke arbeiten dürfen, wenn ihr Anerkennungsverfahren noch läuft. Sie müssen zuvor lediglich nachweisen, dass sie eine Ausbildung in einem Apothekenberuf abgeschlossen haben und dürfen nur bestimmte Tätigkeiten übernehmen, bis ihre Approbation anerkannt ist. Es mache also nichts, wenn die Anerkennung der Approbation ein paar Wochen länger dauere, heißt es in der Stellungnahme. So lange könnten die Antragsteller schon arbeiten und Erfahrungen sammeln. /

 

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
ApothekeABDA

Mehr von Avoxa