ABDA warnt vor »Wildwuchs« bei E-Rezept-Apps |
Laut dem Entwurf des Digital-Gesetzes sollen die Kassen eigene Apps zur E-Rezept-Weiterleitung anbieten dürfen. Die ABDA lehnt dies ab. / Foto: picture alliance/dpa
Mit dem »Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens«, kurz »Digital-Gesetz«, will die Bundesregierung die digitale Transformation im Gesundheitswesen vorantreiben. Unter anderem will das Ministerium dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte ab 2025 verbindlich für alle Patientinnen und Patienten eingerichtet wird, die der Einrichtung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legte dazu Anfang Juli einen Referentenentwurf vor. Am 1. August fand eine Anhörung der Verbände zum Gesetzentwurf statt.
Die PZ berichtete bereits ausführlich über den Gesetzentwurf. Dieser sieht unter anderem vor, dass das E-Rezept ab 2024 für alle Arztpraxen Pflicht werden soll. Außerdem ist geplant, dass auch Krankenkassen Smartphone-Apps zur E-Rezept-Weiterleitung in den Markt geben dürfen.
Für die ABDA nahm Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie, an der Anhörung teil. Laut einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung erklärte sie im Anschluss an die Anhörung: »Die ABDA hat sich insbesondere beim Thema E-Rezept dafür eingesetzt, dass kein Wildwuchs bei der E-Rezept-Weiterleitung entsteht. Aus unserer Sicht dürfen die Krankenkassen nicht in die Weiterleitung von E-Rezept-Schlüssel eingebunden werden.« Schon die ersten E-Rezept-Testprojekte, an denen einzelne Krankenkassen beteiligt waren, hätten vor einigen Jahren gezeigt, dass die Kassen über das E-Rezept schon vor der Arzneimittelabgabe möglichst viele Informationen über das ärztliche Verordnungsverhalten sammeln wollten. »Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass Krankenkassen solche Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten erheben, um die Versorgung möglicherweise zu steuern«, forderte Korf.
Die ABDA-Geschäftsführerin merkte laut der Mitteilung auch an, dass es aus ihrer Sicht gar keinen Bedarf für alternative Übertragungswege gebe. Denn: »Außerdem ist die ABDA fest davon überzeugt, dass die digitale Nutzung des E-Rezeptes nur gelingen kann, wenn es eine stark im Markt etablierte, hochsichere und von den Interessen der Kostenträgern unabhängige App gibt, die allen Patientinnen und Patienten gleichermaßen zur Verfügung steht. Mit der Smartphone-App der Gematik haben wir eine solche Lösung und zugleich eine starke Marke.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.