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Elektronisches Betäubungsmittelrezept

ABDA warnt vor E-Rezept-Pflicht bei BtM

Der Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung liegt vor. Dieser sieht vor, die elektronische Verordnung von Betäubungsmittel (BtM) zum 1. Juli 2025 einzuführen. Die ABDA warnt in einer Stellungnahme vor möglichen Problemen. 
PZ
26.03.2024  15:30 Uhr

Grundsätzlich begrüßt es die ABDA, dass die Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) frühzeitig an die verpflichtende Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Juli 2025 angepasst werden.

Es sei aber erforderlich, an den Vorgaben für das herkömmliche Betäubungsmittelrezept festzuhalten, um die Versorgung der Bevölkerung auf dem erforderlich hohen Sicherheitsniveau halten zu können, auch wenn es zu Störungen in der Telematikinfrastruktur (TI) oder zu sonstigen technischen Problemen kommt oder die Betäubungsmittelversorgung außerhalb des Bereiches der GKV betroffen ist.

Die ABDA regt daher an, die Erfahrungen, die mit der Einführung des E-Rezepts außerhalb

des Betäubungsmittelrechts gemacht wurden, auch bei den Regelungen für das elektronische Betäubungsmittelrezept zu berücksichtigen. So sollen ähnliche Probleme, wie sie derzeit beim E-Rezept auftreten, vermieden werden.

Streitpotenziale hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben sollten unbedingt vermieden werden, so die ABDA. Unklare Vorgaben führten aktuell beim E-Rezept dazu, »dass die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Unklarheiten behindert wird, Apotheken zusätzlichen Retaxierungsrisiken ausgesetzt sind und darüber hinaus auch grundsätzlich der Erfolg der Einführung des elektronischen Rezepts in Frage gestellt wird«. Ähnliche Schwierigkeiten müssten in der Betäubungsmittelversorgung vermieden werden. 

Substitutionsversorgung gefährdet?

Die ABDA befürchtet, dass die obligatorische Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts die Substitutionsversorgung gefährden könne. Die Verordnung der  Substitutionsmittel sei komplex und berge für die Ärzteschaft rechtliche Risiken, daher sei das Tätigkeitsfeld bereits für viele Mediziner unattraktiv.

Die technischen Unwägbarkeiten des elektronischen Betäubungsmittelrezepts dürften es den Ärzten noch schwerer machen,  so könnte die Versorgung mit Betäubungsmitteln in der Substitution in der Fläche gefährdet werden. »Wir halten es aus diesem Grund für erforderlich, die Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts insbesondere in diesem Bereich erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend vorzugeben«, erklärt die ABDA in ihrer Stellungnahme. 

 

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