ABDA veröffentlicht vollständiges Gutachten |
Udo Di Fabio präsentierte das Gutachten beim DAV-Wirtschaftsforum. / Foto: imago images / Reiner Zensen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will in Kürze einen ersten Gesetzesentwurf für die geplante Apothekenreform präsentieren. Bereits im Vorfeld sorgte die Ankündigung, dass erfahrene PTA zeitweise die Verantwortung in der Offizin übernehmen dürfen, solange ein Approbierter aus dem Filialverbund digital zugeschaltet werden kann, für Aufregung. Lauterbach möchte so das Apothekensterben bremsen, doch Kritiker befürchten Qualitätseinbußen bei der Arzneimittelversorgung.
Die ABDA hat daher ein Gutachten beim ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio, in Auftrag gegeben. Dieser hat es vor Kurzem auf dem DAV-Wirtschaftsforum (23. April 2024) offiziell präsentiert. Jetzt ist das vollständige Rechtsgutachten »Apothekerliche Präsenzpflicht in der Apotheke« online auf der Website der ABDA abrufbar.
Di Fabio stellt in seinem Gutachten fest: »Mit der Ausgestaltung und Aufsicht über das Apothekenwesen erfüllt der Staat eine Schutzpflicht aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Weiter schreibt er: »Der Gesetzgeber verfügt bei der Erfüllung des Verfassungsauftrags der Arzneimittelsicherheit und der Wahrung des Patientenwohls über einen Gestaltungsspielraum.«
Der Verfassungsrechtler schlussfolgert daraus, dass jeder gesetzgeberische Schritt »in Richtung einer Entfernung vom Leitbild persönlicher Kontrolle der Arzneimittelabgabe durch einen pharmazeutisch qualifizierten Apotheker oder eine Apothekerin als Grundrechtseingriff im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit zu beurteilen ist«.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagte dazu beim DAV-Wirtschaftsforum: »Das Gutachten von Professor Di Fabio beweist unwiderruflich, dass eine Versorgung über Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker einen Grundrechtseingriff darstellen würde. Ohnehin warnen wir seit Monaten vor solchen Vorschlägen, weil sich für unsere Patientinnen und Patienten dadurch Qualitätseinbußen und Leistungskürzungen ergeben würden.«