ABDA vermisst Aufgabenprofil für Digitalagentur |
Jennifer Evans |
08.11.2024 13:48 Uhr |
Um das deutsche Gesundheitswesen digitaler zu machen, müssen die Zuständigkeiten klar verteilt sein. / © Ralf Kalytta
Erneut hat die ABDA ihrem Unmut darüber Luft gemacht, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seinen Einfluss mit dem Umbau der Gematik zu einer Digitalagentur noch weiter zementieren will. Unklar bleibt für die Bundesvereinigung jedoch, wie genau die klare gesetzliche Aufgabenbeschreibung dieser Digitalagentur aussehen soll. »Dieser Mangel steht mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot in Konflikt und wird noch dadurch verstärkt, dass die Agentur ohnehin vom Bundesgesundheitsministerium gesellschaftsrechtlich beherrscht wird«, heißt es in ihrer Stellungnahme zum geplanten Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG).
Laut Entwurf will das BMG künftig per Rechtsverordnung die Aufgaben der neuen Agentur flexibel anpassen können. Der Einfluss der Gesellschafter wird damit immer geringer, zumal die Mehrheitsanteile der Gematik bekanntlich ohnehin schon beim Gesetzgeber liegen.
Was das Erstellen der technischen Spezifikationen angeht, fordert die ABDA, diese weiterhin gänzlich in der Hand der Gematik beziehungsweise der Digitalagentur zu belassen und nicht zusätzlich Dritte einzubeziehen. Die Bundesvereinigung hat nämlich Sorge vor Interessenskonflikten.
Als weiteren Kritikpunkt am GDAG merkte die ABDA an, dass die verbindlichen Standards in puncto Benutzerfreundlichkeit zu weit gefasst seien und plädiert stattdessen für mehr Vertrauen in die Hersteller. »Wir gehen davon aus, dass die Anbieter auch ohne eine gesetzliche Vorgabe ihre Produkte benutzerfreundlich ausgestalten«, heißt es.
Für sachgerecht hält die Bundesvereinigung dagegen, die Frist für die digitalen Identitäten der Leistungserbringer auf das Jahr 2028 zu verschieben. In dem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass eine vergleichbare Problematik für die Leistungserbringerinstitutionen bestehe und regt an, auch diese Frist zu verlängern – bis entsprechende technische Lösungen auf dem Markt seien.