ABDA sieht Grenze der Belastbarkeit überschritten |
Angesichts stagnierender Einnahmen und einem steigenden Kostendruck warnt die ABDA davor, die Apotheken durch den geplanten höheren Kassenabschlag weiter zu belasten. / Foto: PantherMedia / Christian Feldhaar
Trotz erheblichen Protestes beharrt Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) darauf, den Kassenabschlag der Apotheken in den Jahren 2023 und 2024 von 1,77 auf 2 Euro zu erhöhen. Das sieht das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vor, zu dem der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages heute in einer öffentlichen Anhörung berät.
In ihrer Stellungnahme weist die ABDA darauf hin, dass die Apotheken »keinesfalls als Kostentreiber zu sehen« seien. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben der GKV sei in den vergangenen 20 Jahren gesunken. »Trotzdem sollen sie nun durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden. Gerade für diesen Aspekt findet sich keinerlei Begründung«, heißt es in der Stellungnahme. Die ABDA weist auch auf die Resolution hin, die die Hauptversammlung der Apotheker anlässlich des Deutschen Apothekertags verabschiedet hatte. Darin unterstützten die Delegierten das Votum des Bundesrates, der sich dafür ausgesprochen hatte, den Kassenabschlag zu streichen.
Die im Gesetz geplante zeitweise Erhöhung des Kassenabschlags belaste die Apotheken jährlich mit etwa 120 Millionen Euro, führt die ABDA in der Stellungnahme weiter aus. Für eine durchschnittliche Apotheke ergäbe sich dadurch eine Belastung von rund 6.500 Euro im Jahr. Da es für die Offizinen keine Möglichkeiten gäbe, diese Belastungen durch Änderungen des Geschäftsablaufs zu verringern, führe sie »ungeschmälert zu einer entsprechenden Absenkung von Rohertrag und Vorsteuergewinn«, heißt es weiter.
Der Fixbetrag von 8,35 Euro für rezeptpflichtige Arzneimittel sei zuletzt 2013 um rund 3 Prozentpunkte angepasst worden. Doch während die Einnahmen stagnierten, verschärft sich laut der ABDA der Kostendruck auf die Apotheken massiv. Verantwortlich dafür seien unter anderem deutlich gestiegene Lohnkosten infolge der Erhöhung des Mindestlohns. Auch die gestiegenen Energiekosten belasteten die Apotheken. Während der Kostendruck massiv steige, seien Sondererlöse für zusätzliche Leistungen während der Pandemie inzwischen weggefallen.
«In einer solchen Umgebung mit der Erhöhung des GKV-Abschlags die Apotheken stark zu belasten, und dabei gleichzeitig keine Perspektive für eine angemessene Berücksichtigung der Kostensteigerungen zu geben, ist völlig unangemessen«, kritisiert die Standesvertretung. Es bestehe dadurch die Gefahr, dass sich der Rückgang an Betriebsstätten noch beschleunige, und dadurch die flächendeckende Versorgung immer stärker in Gefahr gerate. Laut ABDA sei für die öffentlichen Apotheken die Grenze der Belastbarkeit »schon jetzt deutlich überschritten«, so dass sich jede weitere Belastung verbiete.
Weiterhin regt die ABDA an, den Apothekenabschlag – der Logik der Arzneimittelpreisverordnung folgend – als Nettobetrag auszuweisen. Dadurch entstünden den Krankenkassen keine weiteren Kosten. »Eine solche Umstellung würde sicherstellen, dass eventuelle Änderungen des auf Arzneimittel erhobenen Umsatzsteuersatzes keine unsachgemäßen wirtschaftlichen Folgewirkungen für die öffentlichen Apotheken haben«, schlägt die ABDA vor. Mit Blick auf die geplante Erhöhung des Herstellerabschlags regt die Standesvertretung zudem an, einen 3-prozentigen Abschlag für die Inkasso-Leistungen der Apotheken einzuführen.