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Gematik-Umbau

ABDA setzt sich mit Forderungen durch

Die Vergabe von Aufträgen der künftigen Digitalagentur Gesundheit soll doch nicht an das Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) geknüpft sein. Das sieht der Regierungsentwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) vor.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 19.08.2024  16:00 Uhr

Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) will die Bundesregierung die Gematik in eine Digitalagentur Gesundheit umbauen und ihre Aufgaben erweitern. So soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigt werden.

Im Mai hatte das BMG einen Referentenentwurf zum Gesetz vorgelegt. Am 17. Juli stimmte das Bundeskabinett einer leicht geänderten Fassung des Entwurfs zu, die die Bundesregierung Ende vergangener Woche an die Länderkammer weitergeleitet hat. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.

Mit dem Gesetzentwurf will das BMG noch stärker Einfluss nehmen. So ist geplant, dass die Digitalagentur Gesundheit künftig zu 100 Prozent in der Hand des BMG liegen soll. Derzeit hält das BMG 51 Prozent der Anteile der Gematik.

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte die ABDA kritisiert, dass mit dem Gesetz der Einfluss der Gesellschafterversammlung noch stärker beschnitten werde, während der Bund seine Steuerungsmöglichkeit weiter ausbaue. Sie forderte, die Vergabe von Aufträgen durch die Digitalagentur nicht an das Benehmen mit dem BMG zu knüpfen. Entscheidend sollten ausschließlich und transparent die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein.

Wie die Bundesvereinigung heute in einem Rundschreiben mitteilte, konnte sie sich mit dieser Forderung durchsetzen. So sei im Regierungsentwurf in § 311 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB V bei der Vergabe von Aufträgen an die künftige Digitalagentur Gesundheit der Passus »im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit« wieder gestrichen worden. Benehmen ist eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt. Dabei muss die Stellungnahme einer oder mehrerer Behörden eingeholt und bei einer Entscheidung berücksichtigt werden. Anders als beim »Einvernehmen« muss aber keine Einigung erzielt werden.

Auch die Krankenkassen kritisierten bereits, dass der Bund seinen Einfluss auf die Gematik mit dem Gesetz künftig weiter verstärken will. Der AOK-Bundesverband warnte vor einer Verstaatlichung der Digitalisierung im Gesundheitwesen. Und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung monierte, dass die neue Digitalagentur Gesundheit zwar weiterhin zu 93 Prozent von den gesetzlichen Kassen finanziert werde, diese aber keinen Einfluss auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Gelder hätten.

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