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E-Rezept
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ABDA-Präsidentin warnt Gesundheitsausschuss vor Card Link

Die ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hat sich in einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestages gewandt, um auf die Risiken des Card-Link-Verfahrens, die Problem des E-Rezeptes und die schwierige Lage der Apotheken aufmerksam zu machen. 
AutorKontaktPZ
Datum 22.03.2024  13:30 Uhr
ABDA-Präsidentin warnt Gesundheitsausschuss vor Card Link

Im Alleingang hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der vergangenen Woche in der Gesellschafterversammlung der Gematik das sogenannte »Card-Link-Verfahren« durchgesetzt. Card Link ist ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept, bei dem die Patientinnen und Patienten die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen können, um ihre elektronischen Verordnungen einzulösen. Das gefährdet nach Ansicht der ABDA die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten,  wie die Bundesvereinigung heute mitteilte.

Laut ABDA waren zum Zeitpunkt des BMG-Beschlusses noch mehr als 20 sicherheitsrelevante technische Probleme beim »Card-Link-Verfahren« nicht geklärt. In einem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages findet ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening nun deutliche Worte.

Bei allen bislang zur Verfügung stehenden E-Rezept-Einlösewegen (Token Ausdruck, Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) sowie über die Apps der Gematik und der Krankenkassen) hätten strengste Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen, bevor sie für den Versorgungsalltag zugelassen wurden, schreibt Overwiening. Beim »Card-Link-Verfahren« hätten in den vergangenen Monaten alle Gesellschafter der Gematik – außer dem BMG – wiederholt auf erhebliche Sicherheitsbedenken hingewiesen.

Card Link als Gefahr 

Die Meinung aller Expertinnen und Experten sei klar: »Ohne Zulassungsprüfung der erforderlichen Apps gefährdet das Card-Link-Verfahren die Datensicherheit erheblich, gefährdet das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das E-Rezept und macht die Arzneimittelversorgung angreifbar, beliebig und somit unsicher«, betont Overwiening. Das BMG habe das Verfahren gegen alle anderen Gesellschafter der Gematik im Alleingang durchgesetzt.

Direkt an die Ausschussmitglieder gewandt, unterstreicht Overwiening: »Als Gesundheitsexperte im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wissen Sie, wie angespannt die allgemeine Lage rund um die E-Rezept-Einführung ist: Die Apotheken sind seit September 2022 technisch bereit für das neue Verordnungssystem. Seit Jahresbeginn nutzen nun auch die Arztpraxen flächendeckend das E-Rezept. Damit scheint das System überlastet, denn seitdem kommt es immer wieder zu technischen Ausfällen des Systems.«

Entgegen der Darstellung des BMG sei das E-Rezept Verfahren alles andere als stabil. »In dieser fragilen Einführungsphase einen neuen, vierten E-Rezept-Einlöseweg einzuführen, der noch dazu die ungeprüften Smartphone-Apps von Drittanbietern einen direkten Zugang zur Telematikinfrastruktur gewähre, ist fahrlässig«, so die ABDA-Präsidentin. Schließlich werde den Inhabern dieser Apps somit erlaubt, medizinische Daten (gemäß § 311 SGB V) ohne Anforderungen und Zulassung zu transportieren, so Overwiening.

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