ABDA geht von »wenigen Einzelfällen« aus |
Cornelia Dölger |
15.01.2024 16:40 Uhr |
Die Rechtsauffassung, dass der Handel oder gar Export des dem Staat gehörenden Corona-Medikaments nicht zulässig sei und bei Verstößen strafrechtlich verfolgt werden könne, habe die ABDA regelmäßig an alle Apotheken weitergegeben, ließ die Standesvertretung heute wissen. / Foto: Getty Images/Joe Raedle/Staff
Der Standesvertretung seien die einzelnen Verfahren nicht bekannt, hieß es heute in einem ABDA-Statement. Gleichwohl biete die ABDA den Ermittlungsbehörden volle Unterstützung bei der schnellen Aufklärung dieser Vorwürfe an, »wo auch immer dies möglich ist«, erklärte ABDA-Pressesprecher Benjamin Rohrer.
Klar sei, dass der Handel oder gar Export des dem Staat gehörenden Corona-Medikaments nicht zulässig sei und bei Verstößen strafrechtlich verfolgt werden könne. »Diese klare Rechtsauffassung haben wir auch regelmäßig an alle Apotheken weitergegeben«, so Rohrer. Die Bevorratung mit dem Arzneimittel sei zu Beginn in den Apotheken nicht zulässig gewesen, sei dann auf 2 Packungen für normale Apotheken und auf 5 Packungen für Krankenhausapotheken begrenzt worden. Nach einer kurzen Lockerung sei seit Anfang 2023 die Bevorratung auf 20 Packungen in öffentlichen und 50 Packungen in Krankenhausapotheken begrenzt.
Die Standesvertretung gehe davon aus, dass Straftaten »nur in wenigen Einzelfällen« vorgekommen seien, so Rohrer. Keineswegs dürften alle Apotheken in Deutschland unter Generalverdacht gestellt werden. Nach einem abgeschlossenen Strafverfahren haben demnach die Landesapothekerkammern auch in jedem Fall das Recht, berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. »Wir gehen davon aus, dass die Landesapothekerkammern die entsprechenden Ermittlungsverfahren deshalb auch genau beobachten werden.«
Das Recherchenetzwerk von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hatte heute berichtet, dass mehrere Staatsanwaltschaften gegen Apotheken in ganz Deutschland ermitteln. Diese stünden unter Verdacht, das vom Staat beschaffte Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft zu haben. Es werden demnach Schäden in Millionenhöhe vermutet. Eine Anklage wurde demnach bereits erhoben, andere wurden schon wieder eingestellt.