ABDA fordert Präzisierung bei der Telemedizin |
In ihrer Stellungnahme zum Digital-Gesetz hat sich die ABDA erneut dafür ausgesprochen, die Regelungen zur assistierten Telemedizin in Apotheken konkreter zu fassen. / Foto: Adobe Stock / Syda Productions
Nachdem am 9. November die Bundestagsabgeordneten erstmals über den Entwurf des »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens«, kurz Digital-Gesetz, beraten hatten, befasste sich am heutigen Mittwochnachmittag der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, dass das E-Rezept ab Januar 2024 Standard werden soll. Ab 2025 sollen Versicherte zudem automatisch eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, wenn sie nicht widersprechen (»Opt-out-Regelung«). Zudem sollen Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten dürfen. Während der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert hatte, dies zunächst in einzelnen Regionen – beispielsweise in ländlichen Regionen – zu erproben, besteht die Bundesregierung auf eine flächendeckende Einführung der neuen Leistungen.
Die ABDA begrüßt die Einbindung der Apotheken in niedrigschwellige Versorgungsangebote grundsätzlich. Laut ihrer aktuellen Stellungnahme hält sie den Gesetzentwurf bei diesem Sachverhalt allerdings für »unausgereift«. Um Risiken so gering wie möglich zu halten, fordert sie, die Regelungen zu konkretisieren und zu ergänzen. So solle der Gesetzgeber die neuen Leistungen beispielsweise auf unterversorgte Regionen beschränken und ein Callcenter-Verbot aussprechen. Außerdem empfiehlt die Bundesvereinigung, Telemedizin in Apotheken auf Folgebehandlungen nach einer erstmaligen Vorstellung eines Patienten in der ambulanten Praxis eines Vertragsarztes zu beschränken.
Ärzteverbände wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer sprachen sich bereits im Vorfeld grundsätzlich gegen Telemedizin in Apotheken aus. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt laut seiner aktuellen Stellungnahme telemedizinische Leistungen in Apotheken ebenfalls grundsätzlich ab. Ausführung sowie Beratung zur Telemedizin seien per se vertragsärztliche Leistungen, da es hierbei um die Ausübung der Heilkunde gehe. »Ein wesentlicher Vorteil ist für Patientinnen und Patienten nicht ersichtlich. Es spielt keine Rolle, ob sie sich zum Zwecke der ärztlichen Behandlung in eine Apotheke begeben oder direkt in die Arztpraxis fahren«, heißt es. Daher fordere der Verband, die geplante Regelung in § 129 Absatz 5h SGB V zu streichen. Erfolge dies nicht, müsse zumindest präzisiert werden, was genau unter »einfachen medizinischen Routineaufgaben« zu verstehen sei, die Apotheker künftig übernehmen dürfen sollen.
In ihrer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf erteilte die ABDA zudem erneut der Weiterleitung von E-Rezepten über EPA-Apps der Krankenkassen eine Absage. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit, elektronische Verordnungen über die Gematik-App abzurufen, solle kein Parallelweg geschaffen werden. Dadurch erhöhe sich die Gefahr, dass Versicherte bei Inanspruchnahme von Leistungen gesteuert würden, warnt die ABDA. »Für die Durchsetzung der beitragsfinanzierten und wettbewerbsneutralen Gematik-App ist das Angebot beliebiger Krankenkassen-Apps kontraproduktiv«, heißt es in der Stellungnahme. Bereits in einer Anhörung zum Referentenentwurf hatte die Standesvertretung vor einem »Wildwuchs« bei E-Rezept-Apps gewarnt.
Dass Versicherte die EPA künftig automatisch erhalten sollen, sofern sie ihr nicht ausdrücklich widersprochen haben («opt-out«), befürwortet die Bundesvereinigung laut ihrer aktuellen Stellungnahme. Die neu geschaffene Möglichkeit, wonach Versicherte der Verarbeitung von Daten in der EPA auch in der Apotheke und beim Arzt widersprechen können sollen, lehnt die ABDA hingegen ab. Die Versicherten über ihre Rechte in diesem Zusammenhang zu informieren sowie die Vorgänge zu dokumentieren, sei von den Apothekenmitarbeitern »im ohnehin überbürokratisierten, von Personal- und Lieferengpässen geprägten Apothekenalltag nicht zu leisten«, heißt es.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.