ABDA: BMG verwechselt Umsatz mit Erträgen |
Das BMG vergesse bei seiner Argumentation vollständig die Kostensituation in den Apotheken, kritisiert ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. / Foto: Martin Jehnichen
In dem heute veröffentlichten »Factsheet« des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Situation der Apotheken werde deutlich, dass das Ministerium Umsatz mit Erträgen verwechsele, kritisierte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. »Im Ministerium weiß anscheinend niemand, was es bedeutet, selbstständig zu sein, Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer zu sein, Kredite aufnehmen zu müssen, um berufstätig werden zu können. Der Weg vom Umsatz zum Ertrag ist lang und gerade in Zeiten einer explodierenden Inflation, steigenden Energiekosten und kletternden Tariflöhnen sehr steinig«, so Overwiening weiter.
Im Hinblick auf die Mehrumsätze während der Pandemie übersehe das BMG »völlig«, dass Apotheken beispielsweise bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln oder dem Aufbau der Test-Infrastruktur auch hohe Investitionen stemmen mussten. »Es ist traurig, dass gerade das Ministerium, das uns mit diesen Aufgaben betraute, diese Fakten unterschlägt. Grundsätzlich vergisst das BMG bei seiner Argumentation vollständig die Kostensituation in den Apotheken. Dass die Apothekenzahl seit Jahren zurückgeht, ist nicht ohne Grund!«, so Overwiening weiter.
Das BMG führt in dem Factsheet an, dass man den Stellenwert der Apothekerinnen und Apotheker und der öffentlichen Apotheken als »sehr hoch« einschätze und dass man mit der Standesvertretung der Apothekerschaft in regelmäßigem Austausch zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken stehe. Außerdem geht das Ministerium auf die Umsatzentwicklung in den Apotheken, das Apothekenhonorar, die Apothekendichte und die Lieferengpass-Krise ein. Das BMG-Faktenblatt zeigt jedoch laut Overwiening, »dass unser Protest absolut richtig ist und mit Blick auf die Besprechungen zum Lieferengpass-Gesetz auch zur rechten Zeit kommt«. Die Apotheken bräuchten mehr Beinfreiheit für ihre pharmazeutische Expertise, weniger »bürokratische Monster« wie die Präqualifizierung und Null-Retaxationen sowie eine deutliche Anpassung des Fixhonorars.
Dass das BMG die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erfolgte Honorar-Kürzung als »verhältnismäßig« bezeichnet, kritisiert Overwiening ebenfalls: »Die kurz nach der Pandemie erfolgte Honorarkürzung war ein moralischer Tiefschlag in Richtung Apothekerschaft – schließlich hatten die Apothekenteams zuvor mit unermüdlichem Einsatz und im Auftrag der Politik für ein schnelles Pandemieende gekämpft. Wenn die Bundesregierung quasi als erste Amtshandlung nach dieser Zeit eine Honorarkürzung beschließt, sollte sie sich über so viel Zorn in der Apothekerschaft nicht wundern«. Der vom BMG angeführte »neue Zuschlag« von 50 Cent sei »nicht mehr als ein Witz«.