Ab Montag Pflicht zur elektronischen Abrechnung |
Lukas Brockfeld |
28.03.2024 16:30 Uhr |
Ab Montag müssen pharmazeutische Dienstleistungen elektronisch abgerechnet werden. / Foto: ABDA
Ab dem 1. April müssen die Apothekenteams pharmazeutische Dienstleistungen wie die standardisierte Blutdruckerfassung elektronisch abrechnen. Angesichts der häufigen Probleme beim E-Rezept dürfte diese Nachricht vielen Pharmazeutinnen und Pharmazeuten Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) geht aktuell davon aus, dass bei den Telematik-Dienstleistern alles für den Start bereitsteht.
Nach Angaben des DAV ist die elektronische Abrechnung bereits vereinzelt im Einsatz. »Das neue Verfahren wird laut einzelner Apothekenrechenzentren bereits genutzt, konkrete Zahlen liegen uns aber noch nicht vor«, teile ein Verbandssprecher auf Nachfrage der PZ mit. Ob es dabei zu größeren Schwierigkeiten kam, könne man zur Zeit nicht beurteilen, da das Verfahren noch zu neu sei.
Sollte es ab dem 1. April dennoch zu technischen Aussetzern kommen, können die Datensätze für die Abrechnung auch nachträglich erstellt werden. Die Apothekenteams sollen nach den bestehenden Regelungen spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Leistung erbracht wurde, die Daten über das Apothekenrechenzentrum an die Krankenkasse liefern.
Die Apothekerin Katja Renner ist indes noch nicht in der Lage, pDL elektronisch abzurechnen: »Leider kann es unser Software-System noch nicht. Soweit ich weiß, kann das momentan nur Pharmatechnik, das klappt gut und geht wohl schneller«, erzählt Renner. Sie hofft, dass die anderen Systeme rasch nachziehen, gegebenenfalls sollten die Apotheker aktiv bei ihren Dienstleistern nachfragen.
Sollten die übrigen Anbieter es bis Montag nicht schaffen, die elektronische Abrechnung von pDL anzubieten, müsse der Start der Pflicht verschoben werden, betont die Apothekerin aus Wassenberg.
Renners Software-Dienstleister bestätigte auf Nachfrage der PZ, dass das System aktuell noch nicht in der Lage sei, pDL elektronisch abzurechnen. Ein entsprechendes Update würde allerdings im Laufe des 28. März eingespielt. »Ab dem 1. April sollte alles normal klappen. Wir haben die elektronische Abrechnung schon getestet und es lief problemlos«, erklärte der Geschäftsführer des Unternehmens.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.