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Neuer Einlöseweg

Ab Juli lässt sich das E-Rezept per EGK einlösen

Um elektronische Rezepte direkt in der Apotheke einzulösen, reicht ab Juli eine elektronische Gesundheitskarte (EGK). Das teilte die Gematik am heutigen Mittwoch mit.
Jennifer Evans
28.06.2023  17:00 Uhr

Gesetzlich Versicherte benötigen demnächst nur noch ihre Versichertenkarte, um ein E-Rezept in der Vor-Ort-Apotheke einzulösen. Wie die Gematik am heutigen Mittwoch mitteilte, gilt das auch bei verordneten Arzneimitteln im Rahmen einer Videosprechstunde oder bei telefonisch bestellten Folgerezepten. »Der Einlöseweg mit der EGK ist das letzte Puzzlestück, um das E-Rezept alltagstauglich für die Regelversorgung zu machen«, heißt es.

Bis Ende des Monats soll dann ein Großteil der Apotheken in Deutschland bereit sein, E-Rezepte auf diese Weise entgegenzunehmen. Die Offizinen und Softwareanbieter sind darauf vorbereitet. Im Vorfeld benötigte die Apothekensoftware ein Update, und auch ein Einlesegerät für die EGK muss in jeder Vor-Ort-Apotheke bereitstehen.

Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der Gematik, empfiehlt Praxen und Apotheken, sich gerade in den ersten Wochen der neuen Einlöseoption kurz auszutauschen, um Prozesse gemeinsam zu erproben. »Die Praxisteams werden schnell merken, dass das E-Rezept Vorteile und Entlastungen mit sich bringt«, so Neumann. Die PZ hatte bereits darüber berichtet, dass die Kassenärzte noch Zweifel haben, bis 1. Januar 2024 alle technisch startklar zu sein. Dennoch beschloss die Gematik gegen den Willen der Kassenärzte in ihrer Gesellschafterversammlung am 22. Juni 2023: Ab nächstem Jahr soll das E-Rezept bundesweit Standard sein. Verankern will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Pflicht zur digitalen Verordnung dann in seinem geplanten Digitalgesetz.

Damit haben Kassenpatienten nun insgesamt drei Optionen, ihre elektronische Verordnung einzulösen: die E-Rezept-App, den Papierausdruck mit Rezeptcode – und nun auch via EGK. Bei dem neuen Verfahren stellt die Arztpraxis das E-Rezept wie üblich aus. Der Versicherte erlaubt der Apotheke dann, über die EGK auf die elektronische Verordnung zuzugreifen.

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