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Ende der Übergangsregel

Ab Jahreswechsel gelten neue TI-Pauschalen

Apotheken, die Anspruch auf eine Kostenerstattung für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) nach den alten Regeln haben, können diese nur noch bis zum 31. Dezember beantragen. Dann endet die Übergangsregelung. Ab Jahreswechsel greift ausschließlich die Neuregelung, damit einher geht eine Absenkung der Erstattungshöhe.
Ev Tebroke
21.12.2023  14:30 Uhr
Erstattungen im Rahmen der Übergangsfrist

Erstattungen im Rahmen der Übergangsfrist

Im Rahmen der Übergangsfrist für »Altfälle« gingen laut NNF im dritten Quartal 1960 Bescheide raus. Davon erhalten 268 Apotheken für ihren Antrag auf Kostenerstattung der Erstausstattung insgesamt 1,14 Millionen Euro vom NNF (Kennzeichnung: TI-BW). 498 Apotheken mit PTV4-Update vor dem Stichtag 1. Juli 2023 haben dafür nachträglich im dritten Quartal Erstattung beim NNF beantragt und erhalten insgesamt rund 270.000 Euro (TI03) gekennzeichnet. 269 Apotheken haben im Laufe des dritten Quartals 2023 noch die Kostenerstattung für HBA für angestellte Apothekerinnen und Apotheker angemeldet. Sie erhalten insgesamt rund 254.000 Euro (TI04). 110 Apotheken haben laut NNF vor dem Stichtag Berufsanfänger eingestellt und den Nachweis erbracht und bekommen insgesamt rund 58.000 Euro erstattet (TI05). Und dem NNF wurden zudem über 1000 nachträglich beschaffte Aufsteckgeräte für Ingenico-Kartenterminals gemeldet. 519 Apotheken erhalten demnach dafür insgesamt rund 28.000 Euro (TI07).

 

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