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Niedersachsen

Ab 2022 Apotheker auf Station

Spätestens ab 2022 sollen Stationsapotheker in niedersächsischen Kliniken zur Pflicht werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag in Hannover heute zugestimmt. Nun will das Land prüfen, ob die Kosten dafür unter Umständen der Bund übernehmen könnte.
Stephanie Schersch
24.10.2018  12:50 Uhr

Hintergrund der Novelle sind Vorfälle an Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst. Dort soll ein Pfleger zahlreiche Patienten über die Verabreichung verschiedener Medikamente umgebracht haben. Am kommenden Dienstag muss sich der Angeklagte vor dem Oldenburger Landgericht erneut für seine Taten verantworten. Eine solche Mordserie dürfe es nie wieder geben, betonte Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) heute vor der Abstimmung im Landtag. Mit der Novelle setzt das Land die Empfehlungen eines Sonderausschusses um, der die Vorfälle aufgearbeitet und Schwachstellen im Krankenhausgesetz bemängelt hatte.

Die Stationsapotheker sollen im Kern Ärzte und Pfleger in Arzneimittelfragen beraten. Je nach Größe und Fachrichtung der jeweiligen Station entscheidet jedes Krankenhaus selbst, in welchem Umfang die Pharmazeuten zum Einsatz kommen. Besondere Berücksichtigung sollen Fachrichtungen finden, in denen die Medikation häufig angepasst beziehungsweise verschiedene Arzneimittel parallel eingesetzt werden oder in denen neuartige Behandlungen stattfinden. Die Beratung soll grundsätzlich sicherstellen, dass Arzneimittel und Medizinprodukte ordnungsgemäß in der Apotheke bestellt und anschließend korrekt gelagert werden. Außerdem sollen die Pharmazeuten den Umgang mit den Präparaten und den Verbrauch auf den Stationen im Blick behalten.

Letztlich sollen die Stationsapotheker damit zu einer »sicheren, zweckmäßigen sowie wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie und damit zu einer effizienten Betriebsführung« beitragen, heißt es in dem Gesetz. Dabei sollen sie die Medikation der Patienten auf Wechsel- und Nebenwirkungen prüfen und im Zweifel eine risikoärmere Alternative empfehlen.  Auf den Prüfstand sollen die Apotheker auch die Medikationspläne neuer Patienten stellen und entscheiden, inwieweit die Präparate an die Arzneimittelliste der Klinik anzupassen sind.

Arzneimittelkommissionen in Kliniken

Als Stationsapotheker dürfen nur Pharmazeuten arbeiten, die eine Weiterbildung im Fachbereich Klinische Pharmazie abgeschlossen oder bereits begonnen haben. Darüber hinaus müssen künftig alle Kliniken eine Arzneimittelkommission bilden, die mindestens zweimal im Jahr tagt. Mitglieder sind insbesondere der Leiter der Krankenhausapotheke oder versorgenden Apotheke sowie die leitenden Ärzte und Pfleger der einzelnen Stationen. Das Team soll eine Liste erstellen, die alle Arzneimittel aufführt, die im Krankenhaus zum Einsatz kommen. Dabei sollen sie medizinische, pharmazeutische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Außerdem steht auch die Kommission dem Personal beratend zur Seite.

Um eine neue Fehlerkultur in den Krankenhäusern zu etablieren, werden mit dem Gesetz zudem Meldesysteme in allen Häusern Pflicht. Angestellte sollen sich bei Verdacht auf Fehlverhalten oder Straftaten dabei anonym an eine Stelle innerhalb des Klinikbetriebs wenden können. Im Rahmen sogenannter Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sollen Krankenhäuser darüber hinaus regelmäßig besondere Fälle besprechen. Eine Häufung ähnlicher Todesfälle etwa würde dann schneller auffallen.

Dem Gesetz haben heute alle Fraktionen im niedersächsischen Landtag zugestimmt. Das eindeutige Votum geht auch auf einen Entschließungsantrag zurück, den CDU und SPD in letzter Minute vorgelegt haben und der ebenfalls einstimmig angenommen wurde. Darin fordert der Landtag die Landesregierung auf, auf Bundesebene zu prüfen, inwiefern die Kosten für die Anstellung von Stationsapothekern durch den Bund refinanziert werden könnten.

So soll insbesondere erörtert werden, ob eine entsprechende Regelung im Sozialgesetzbuch V oder einer anderen Rechtsvorschrift verankert werden könnte. Zudem wünschen sich die Parteien eine Prüfung beim Gemeinsamen Bundesausschuss, »ob Stationsapotheker gegebenenfalls ein Qualitätskriterium für Krankenhäuser sind«. Schließlich könnten die Pharmazeuten ein wichtiger Beitrag für ein Mehr an Patientensicherheit sein, heißt es in dem Antrag.

Die Kosten der Novelle hatten in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen gesorgt. Insbesondere die Krankenhäuser hatten vor horrenden Ausgaben für Stationsapotheker gewarnt. Die Einsparpotenziale der Pharmazeuten auf Station könnten derzeit noch nicht beziffert werden, heißt es nun in dem Entschließungsantrag der niedersächsischen Parteien. Die Frage nach einer Refinanzierungsmöglichkeit soll den Kliniken dabei helfen, »Erlösverluste zu vermeiden und die Kostengerechtigkeit zu erhöhen«.

Foto: Imago/blickwinkel

 

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