Ab 1. August Festbetrag für Paracetamol-Zäpfchen |
Für Paracetamol-Zäpfchen Ratiopharm (zehn Stück in den Stärken 75 mg, 125 mg und 250 mg) kommen die Festbeträge wieder zur Anwendung. / © PZ
In letzter Zeit mussten Versicherte bei bestimmten Fieber- und Schmerzmitteln für Kinder keine Zuzahlung leisten, wenn das gewünschte Arzneimittel aufgrund von Lieferengpässen nicht vorrätig war und sie auf ein anderes, teureres Präparat ausweichen mussten. Dies gilt ab 1. August bei Paracetamol-Zäpfchen von Ratiopharm für Kinder nicht mehr. Ab dann greift wieder der Festbetrag, bis zu dem die Kassen ein Medikament erstatten. Wird ein teureres Produkt gewählt, muss der Kunde den Differenzbetrag zuzahlen.
Basierend auf der am 20. März 2025 aktualisierten Kinderarzneimittelliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kommen die Festbeträge für Paracetamol-Zäpfchen Ratiopharm (zehn Stück in den Stärken 75 mg, 125 mg und 250 mg) wieder zur Anwendung. Das gab der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekannt. Die betreffenden Pharmazentralnummern (PZN) lauten: 03953580; 03953597; 09263913. Somit gilt wieder der in der Festbetragsgruppe 2 für Paracetamol festgelegte Wert.
»Gemäß § 35 Absatz 5a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hebt der GKV-Spitzenverband innerhalb von vier Monaten nach der Bekanntmachung der vom BfArM erstellten oder geänderten Liste von Arzneimitteln, die aufgrund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind, die für die in der Liste aufgeführten Arzneimittel festgesetzten Festbeträge auf«, heißt es in dem GKV-Beschluss zur Wiederanwendung vom 16. Juni.