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Apothekenhonorar
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9,50 Euro im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD liegt vor. Die Apotheken sollen gestärkt werden, unter anderem soll das Honorar auf 9,50 Euro angehoben werden. Skonti sollen wieder freigegeben und die Kontrolle der Versender verschärft werden.
Datum 09.04.2025  15:08 Uhr

Zu Apotheken heißt es im Koalitionsvertrag: »Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen.«

Künftig sollen die Apothekerinnen und Apothekern ihr Honorar mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) ausgehandelt werden. Die ABDA wünscht sich in diesem Bereich vor allem klare Leitplanken für die Verhandlungen.

Als direkt wirksame Maßnahme könnte die Skontofrage geklärt werden. Hierzu heißt es, wie schon im Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit: »Das Skonti-Verbot heben wir auf.« 

Vorgaben für Versandhandel

Auch die weiteren Sätze im Koalitionsvertrag entsprechen der Vorlage aus dem AG Papier: »Auch vereinheitlichen wir die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten. Den Apothekerberuf entwickeln wir zu einem Heilberuf weiter.«

Einleitend heißt es im Kapitel zu Apotheken: »Die Vor-Ort-Apotheken sind häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung. Das Fremdbesitzverbot bekräftigen wir und stärken insbesondere Apotheken im ländlichen Raum. Wir bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus, erleichtern die Abgabe und den Austausch von Arzneimitteln und entlasten sie von Bürokratie und Dokumentationspflichten. Nullretaxationen aus formalen Gründen schaffen wir ab.«

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