85 Millionen Euro zu viel kassiert? |
Korrektur oder Korruption – um diese Frage geht es ab dem 10. November. Vor Gericht stehen der ehemalige Vorstand der KV Berlin sowie zwei leitende Mitarbeitende einer gesetzlichen Krankenkasse. / © Imago/Papsch
Nach jahrelangen Ermittlungen wegen angeblich zu Unrecht kassierter Beträge in Höhe von rund 85 Millionen Euro hat am Berliner Landgericht ein Korruptionsprozess begonnen. Angeklagt sind ein damaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin sowie zwei leitende Mitarbeitende einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie sollen sogenannte Unrechtsvereinbarungen getroffen haben. Es seien Gesundheitsdaten von Versicherten nachträglich verändert worden, um auf diesem Wege höhere Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten.
Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück. Es habe keine Untreue gegeben und auch Korruption sei »fernliegend«. Die beiden Mitarbeitenden der Krankenkasse hätten dem KV-Vorstand »weder einen Vorteil gewährt noch ihn bestochen«. Zu keinem Zeitpunkt sei es um ein Verfälschen von richtigen Daten gegangen – »es ging um die Korrektur fehlerhafter Daten«. Der Prozess werde ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet seien.
Es geht um die Abrechnungsjahre 2014 und 2015. Der KV-Berlin-Vorstand und die beiden leitenden Mitarbeitenden sollen vereinbart haben, dass die KV Berlin nachträglich die Daten von Patientinnen und Patienten verändert. In der Folge sind laut Anklage Einzelfalldaten bei über 120.000 Versicherten verändert und Diagnosen hinzugefügt worden.
Eine Änderung der von den Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten kodierten Krankheitsdiagnosen durch die Kassenärztliche Vereinigung oder durch die Krankenkasse sei jedoch gesetzlich nicht vorgesehen, heißt es weiter in der Anklage. 2014 soll die Krankenkasse fast 29 Millionen Euro zu Unrecht erhalten haben, rund 56 Millionen seien es im Jahr 2015 gewesen.
Zur Umsetzung der Vereinbarung habe das damalige Berliner KV-Vorstandsmitglied von den beiden weiteren Angeklagten jeweils Datenträger erhalten. Der 62-Jährige habe die Änderungen veranlasst, die Krankenkasse habe überhöhte Zuweisungen erhalten. »Dieser Betrag konnte damit nicht an die anderen Krankenkassen im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs verteilt werden«, so die Anklage.
Die Verteidigung kündigte umfassende Aussagen ihrer Mandantinnen und Mandanten zu den Vorwürfen der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung an. Um ebenfalls angeklagte Untreue-Vorwürfe geht es in dem Prozess nicht mehr – von der Verfolgung werde in Hinblick auf die verbleibenden Vorwürfe abgesehen, beschloss das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten werden nach derzeitigen Planungen ab 10. November aussagen.