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Digitalisierung

75 Prozent der Apotheken können schon das E-Rezept verarbeiten

Die Mehrheit der deutschen Apotheken ist bereits an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen, wie eine Auswertung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) belegt. Wenn zum 1. Juli 2021 das E-Rezept eingeführt wird, können diese Betriebe also die elektronische Verordnungen verarbeiten. 
ABDA
PZ
25.03.2021  11:54 Uhr

Etwa 14.000 Apotheken haben mit dem E-Health-Konnektor inzwischen eine Anbindung an das digitale Gesundheitsnetz.  Das hat nun eine Auswertung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) auf Basis von Daten der Apothekensoftwarehäuser sowie der Landesapothekerkammern ergeben. Die dafür notwendigen Institutionenkarten (SMC-B) hatten sogar schon mehr als 90 Prozent aller Apotheken erhalten – also rund 17.000. Mehr als 11.000 Apothekeninhaber und -leiter haben außerdem ihre elektronischen Heilberufsausweise (HBA) vorliegen. Das entspricht rund 60 Prozent.

»Die Apotheken sind im Back Office schon seit vielen Jahren hoch digitalisiert und bereiten sich nun auch mit Höchstgeschwindigkeit auf das E-Rezept vor, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten maßgeblich zu erleichtern und zu verbessern«, sagte Apothekerin und IT-Beauftragte im Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Anke Rüdinger: »Trotz aller Corona-Sonderaufgaben haben sich tausende Apotheken innerhalb weniger Monate auf den Weg in ein neues digitales Zeitalter gemacht. Ich bin mir sicher, dass die Apotheken ihre Patientinnen und Patienten mit dem E-Rezept noch schneller und komfortabler versorgen werden als bisher.« Und auch Menschen ohne Smartphone müssten sich vorerst keine Sorgen machen, denn sie könnten sich beim Arzt auch einen Code ausdrucken und in der Apotheke wieder einscannen lassen, so Rüdinger.

Nach der schon lange erwarteten Zulassung eines E-Health-Konnektors für Apotheken im Sommer 2020 – derzeit sind vier Modelle auf dem Markt verfügbar – hatten die knapp 19.000 Apotheken begonnen, sich im Eiltempo an die bundeseinheitliche TI anzuschließen. Über die Verbindung mit dem sicheren Datennetz können die Offizinen auf Wunsch der Patienten schon jetzt den elektronischen Medikationsplan (EMP) auf der Gesundheitskarte aktualisieren. Seit Jahresbeginn 2021 können sie darüber hinaus arzneimittelbezogene Informationen in der elektronischen Patientenakte (EPA) hinterlegen und ab 1. Juli 2021 auch E-Rezepte empfangen und bearbeiten. Ab 1. Januar 2022 wird die elektronische Verordnung dann zur Pflicht.

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