5 Cent über Mindestlohn |
Viele Beschäftigte in Apotheken bekommen kaum mehr als den Mindestlohn. / Foto: IMAGO/mix1
Die Zahl der Apotheken im Saarland ist laut Kammer seit 2013 von 324 Apotheken auf aktuell noch 263 Apotheken gesunken, der Abwärtstrend hat sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. Der wirtschaftliche Druck schlägt dabei auf die Personalplanung durch. Unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung ihres Leistungsspektrums sei, entsprechend qualifiziertes Personal vorzuhalten.
Das sei aber aufgrund der wirtschaftlichen Belastung der Apotheken kaum noch möglich, moniert Saar. »Eine Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte verdient laut dem derzeit gültigen Tarifvertrag in den ersten beiden Berufsjahren genau 5 Cent über dem Mindestlohn, nämlich 12,46 Euro. Eine Pharmazeutisch-Technische Assistentin beginnt mit 14 Euro. Dies ist direkte Folge einer seit zehn Jahren nicht mehr angepassten Apothekenhonorierung. Vielen Apotheken ist es schlichtweg nicht möglich, übertarifliche und damit marktgerechte Gehälter zu bezahlen«, so der Kammerpräsident.
Eine Pflegehilfskraft ohne Ausbildung verdiene laut der GKV-Gehaltsstatistik im Durchschnitt 17,53 Euro pro Stunde, eine Pflegeassistenzkraft mit 1-jähriger Ausbildung 19,53 Euro, so der Kammerpräsident. Insoweit müsse es nicht wundern, dass es für Apotheken immer schwieriger werde, selbst bei übertariflicher Bezahlung die bereits bestehenden Personallücken zu füllen.
Saar kritisiert in diesem Zusammenhang eine Aussage von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) aus dem Juni des vergangenen Jahres. Damals habe er die berechtigten Forderungen der Apothekerschaft nach einer fairen Honorierung mit einem »Neid-Tweet« gekontert, in dem es hieß: »Wirklich schlecht verdient wird in der Pflege.« Das zeuge »bestenfalls von Ignoranz und Nichtwissen, schlimmstenfalls von dem bewussten Streben, die Apotheke in ihrer jetzigen Form zu zerstören«, so Saar.
Auch die von Lauterbach angekündigte Apothekenreform sei in keiner Weise geeignet, marktgerechte Gehälter zu bezahlen, die erforderlich sind, um die Patientinnen und Patienten adäquat zu versorgen. »Nur weil im Ergebnis das Apothekenentgelt in bester sozialistischer Manier umverteilt werden soll, führt dies nicht dazu, dass höhere Gehälter gezahlt werden können«, so Saar.
Laut den kurz vor Weihnachten bekannt gewordenen Plänen des BMG soll der prozentuale Anteil des Apothekenhonorars gesenkt, das Fixum entsprechend leicht erhöht werden. Die Ausgaben der Krankenkassen sollen aber stabil bleiben. Allenfalls beim Notdienstfonds soll es eine Erhöhung zu Gunsten der Apotheken geben. Die ABDA hatte die Pläne des Minister scharf kritisiert und die Bundestagsabgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss angeschrieben.