| Lukas Brockfeld |
| 12.03.2026 17:00 Uhr |
Psychotherapie wird ab April schlechter vergütet. / © Getty Images/Zinkevych
Ab dem 1. April werden die Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abgesenkt. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Mittwoch beschlossen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss ist ein Schiedsgremium, das verbindlich über Honorare für ärztliche Leistungen entscheidet, wenn der normale Bewertungsausschuss keine Einigung erzielen konnte. Im Erweiterten Bewertungsausschuss sitzen drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), drei Vertreter des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) und drei unparteiische Mitglieder.
Parallel zur Honorarkürzung wurde eine Anhebung der sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent beschlossen. Für die Psychotherapeuten bedeutet die Entscheidung dennoch ein Verlust. Laut der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sinken die Honorare selbst bei psychotherapeutischen Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, um circa 2,8 Prozent.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat im erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Honorarkürzung gestimmt. Nach dem Votum zeigen sich die Kassenärzte enttäuscht. »Diese Entscheidung hat die Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen«, sagt Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, laut einer Pressemitteilung. Die Psychotherapie sei über die Jahre zu einer etablierten Versorgungssäule im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung geworden.
Gassen räumt ein, dass die Krankenkassen aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation sparen müssten. »Es ist aber paradox, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfindet – eben in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung«, so der KBV-Chef. Die gestrige Entscheidung sei ein »Unding« und werde vor allem die Patientinnen und Patienten treffen.
Auch die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Honorarkürzung für »völlig inakzeptabel«. »Das ist Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip. Die psychotherapeutischen Praxen leiden heute schon unter steigenden Kosten und der anhaltenden Inflation. Niemand käme in Tarifverhandlungen auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen«, so BPtK-Präsidentin Andrea Benecke. Es sei skandalös, dass die Kürzung ausgerechnet die Fachgruppe der vertragsärztlichen Versorgung mit den mit Abstand niedrigsten Honoraren trifft.
Die BPtK verspricht, dass sie auf dem Klageweg für eine angemessene Honorierung sorgen wird. Die Kammer verweist auf Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, wonach Psychotherapeutinnen und -therapeuten nach Abzug der Praxiskosten einen Überschuss von circa 52 Euro je Arbeitsstunde erwirtschaften. Das sei gerade einmal die Hälfte dessen, was Praxisinhaber der hausärztlichen Versorgung beziehungsweise der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Durchschnitt erwirtschaften.
Der GKV-Spitzenverband teilt die scharfe Kritik erwartungsgemäß nicht. Der Honorarvergleich mit Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft habe gezeigt, dass die niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer eigenen Praxis in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten hätten. Demnach seien die durchschnittlichen Honorare je Vollzeitäquivalent für psychotherapeutische Leistungen seit 2013 um 52 Prozent gestiegen, im Vergleich zu 33 Prozent bei den übrigen ärztlichen Fachgruppen.
Laut dem GKV-Spitzenverband wäre daher sogar eine Absenkung des Honorars um 10 Prozent angemessen gewesen. Die gestrige Entscheidung sei ein »angemessener Kompromiss«, der gleichzeitig die Interessen der Psychotherapeuten und der Beitragszahlenden berücksichtige.