Mehr als die Hälfte der Krankenkassen hat zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht. / © Imago/Wolfilser
Versicherte haben dadurch etwas weniger Netto vom Brutto, Arbeitgeber mehr Kosten, da sie die Hälfte der Beiträge tragen. Die Regierung hat für das neue Jahr Reformen angekündigt, um den immerwährenden Anstieg zu bremsen.
Am letzten Tag des alten Jahres lag der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz noch bei 3,13 Prozent, wie ein Abgleich mit den Werten vom Vortag zeigt. Die Bandbreite reicht aktuell von 2,18 bis zu 4,39 Prozent.
48 Kassen nahmen demnach keine Beitragsanhebung vor, zwei Kassen senkten ihre Zusatzbeiträge. Zu einer Kasse liegen keine Daten vor. Seit dem Jahreswechsel gibt es nunmehr 93 statt wie zuvor 94 gesetzliche Kassen. Grund ist eine Fusion der Siemens-Betriebskrankenkasse mit der BKK Voralb.
Der Plan der Bundesregierung war es, die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung kurzfristig stabil zu halten. Dafür hatte der Bundesrat vor Weihnachten noch ein Sparpaket verabschiedet, das vor allem Kosten in Kliniken bremsen soll. Einige große Kassen hatten trotzdem Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt. Sie halten das Sparpaket für zu klein.
Der Zusatzbeitrag kommt zum feststehenden und für alle gültigen Krankenkassenbeitragssatz von 14,6 Prozent hinzu und wurde einst eingeführt, um Wettbewerb zwischen den Kassen zu fördern. Am Ende kann jede Krankenkasse für sich entscheiden, ob und wie stark sie ihn anhebt. Versicherte haben bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die Erhöhungen werden vorher per Brief angekündigt.
Die errechneten Durchschnittswerte berücksichtigen nicht, wie viele Versicherte bei jeder Kasse sind und sagen deshalb nur bedingt etwas darüber aus, wie hoch der Zusatzbeitrag im Schnitt für einen typischen Versicherten ist.
Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro würde ein Anstieg des Zusatzbeitrags um 0,23 Prozentpunkte etwa 3,50 Euro weniger netto im Monat bedeuten. Gutverdiener werden im neuen Jahr zudem durch eine turnusgemäße Anhebung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen mit höheren Renten- und Krankenkassenbeiträgen stärker belastet als im alten Jahr.
Zum Jahreswechsel sind allerdings auch wieder Entlastungen bei der Einkommensteuer (höherer Grundfreibetrag, höhere Kinderfreibeträge) in Kraft getreten, dazu kommt eine Ausweitung der Pendlerpauschale, wodurch an anderer Stelle mehr vom Brutto bleibt.