3,85 Prozent mehr für Ärzte |
Die Erhöhung des Orientierungswertes bei der Arztvergütung entspricht 2024 einem Wert von 1,8 Milliarden Euro. / Foto: imago images/CHROMORANGE
Nach dem sogenannten Orientierungswert berechnen sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Die Erhöhung um 3,85 Prozent entspricht Mehrausgaben von rund 1,8 Milliarden Euro. Der Orientierungswert liegt 2024 bei 11,9339 Cent.
In der Anpassung sein ein Ausgleich der steigenden Praxiskosten sowie ein Inflationsausgleich enthalten, teilte der GKV-Spitzenverband mit. Die Verhandlungspartner haben sich außerdem darauf verständigt, dass Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten künftig schneller in den ärztlichen Honoraren abgebildet werden, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zu entlasten.
Der EBA setzt sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammen. Der Beschluss wurde laut GKV-Spitzenverband einstimmig gefasst.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband kommentierte die Einigung so: »Die gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auf die aktuelle Situation reagiert und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht.«
Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), kommentierte die Einigung so: „Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten.“
Sein Vize Dr. Stephan Hofmeister sagte zur künftigen Berücksichtigung der Tarifänderungen: »Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im Orientierungswert abgebildet werden.«
KBV-Chef Gassen ergänzte, dass die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen Hygieneaufwands bei speziellen Leistungen gesondert verhandelt werden.