3-Cent-Zuschlag für Großhändler trifft Apotheken |
Alexander Müller |
22.08.2023 18:00 Uhr |
Die Großhändler bekommen am dem 1. September 3 Cent mehr pro Rx-Packung. / Foto: Phagro
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird der Großhandelsfestzuschlag von 70 Cent auf 73 Cent je Rx-Packung erhöht. Das hat nicht nur Einfluss auf die Festbeträge und Aufzahlungen, sondern für die Apotheken auch Auswirkungen im Einkauf.
Denn durch die Erhöhung des Fixums ändern sich die Spannen der Großhändler. Es geht um den sogenannten Handelsspannenausgleich, mit dem sich die Großhändler quasi einen Minimalgewinn pro Packung vertraglich sichern. Bei einem Arzneimittelpreis von 27 Euro steigt die Spanne durch die Honorarerhöhung von 5,56 auf 5,66 Prozent. Beim Handelsspannenausgleich würden die Apotheken also weniger belastet, die Großhändler hätten dagegen nichts von ihrer Honorarerhöhung.
Deshalb reagiert die Branche bereits: Laut der Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung haben mehrere Großhändler Anpassungen ihrer Handelsspannen gegenüber Kunden angekündigt: AHD/Gehe auf 6,48 Prozent, Phoenix auf Phoenix auf 6,46 Prozent und Sanacorp auf 6,47 Prozent. Noweda und Pharma Privat haben sich bislang noch nicht gerührt. Christian Meyer von der Treuhand Hannover geht aber davon aus, dass die anderen Großhändler nachziehen werden.
Der Diplombetriebswirt rechnet vor: Musste eine Apotheke bei 2000 Rx-Packungen und einem Preis von 27 Euro je Rx-Packung vor der Umstellung rund 426 Euro an Spannenausgleich an den Großhandel zahlen, wäre es nach der Preisänderung weniger geworden, da die Handelsspanne für den Großhandel größer wird. Im Beispiel wären es dann nur noch 366 Euro – genau die 60 Euro weniger, die die Apotheke im Einkauf mehr bezahlt.
»Um diesen Ertragsverlust zu vermeiden, muss der Großhandel die Basis-Spannen für den Ausgleich erhöhen«, so Meyer. Die Erhöhung um 0,14 Prozent-Punkte, im Beispiel von AHD/Gehe von 6,34 Prozent auf 6,48 Prozent, entspreche relativ genau einem 3 Cent Aufschlag auf den Packungspreis.
Die Apotheke würden beim Handelsspannenausgleich durch die 3 Cent belastet, so Meyer. Im Beispiel würde sich die Spannendifferenz um etwa 0,04 Prozentpunkte erhöhen und der Abzug für die Apotheke um 19 Euro auf rund 445 Euro steigen. Über den Handelsspannenausgleich würden die Großhändler bei dieser Anpassung noch mal rund 1 Cent pro Packung von den Apotheken mehr verdienen – zusätzlich zu den 3 Cent von den Krankenkassen.