| Jennifer Evans |
| 11.12.2019 14:02 Uhr |
Im Vergleich zu Stadtoffizinen müssen Apotheken in ländlichen Regionen häufiger Notdienste leisten. Die Pauschale hat für sie daher einen besonderen Stellenwert. / Foto: dpa
Nach DAV-Angaben haben 19.089 Apotheken im dritten Quartal 2019 insgesamt 101.418 Vollnotdienste geleistet. Im Vorquartal waren es 100.532. Der pauschale Zuschuss liegt nun bei 280,09 Euro und damit um 1,49 Prozent unter dem Wert des vorangegangenen Quartals (284,34 Euro). Als Grund für diese Veränderung nennt der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) unter anderem, dass die Packungsabgabemengen von Rx-Arzneimitteln im Vergleich zum Vorquartal erwartungsgemäß um 0,62 Prozent sanken.
Viermal im Jahr setzt der DAV den pauschalen Zuschuss für die erbrachten Notdienste der Apotheken fest, die jeweils zwischen spätestens 20 Uhr und mindestens 6 Uhr vollständig erbracht worden sind. Die Höhe der Pauschale wird grundsätzlich auf Basis der geleisteten Vollnotdienste und der NNF-Einnahmen jedes Quartals neu berechnet. Finanziert wird der Fonds über einen Festzuschlag in Höhe von 16 Cent pro Rx-Medikament.