Die Krankenkassen argumentieren, die Rechtslage lasse ihnen gar keinen Spielraum: Sie dürften nur für Kosten aufkommen, die für die Versorgung ihrer eigenen Versicherten entstehen, schreiben sie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sonstige Kosten – etwa für Fehlfahrten von Rettungswagen – müssten die Kommunen selbst tragen.
Vor allem aber fordern die Krankenkassen eine Reform des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Es müsse »deutlich effizientere und schlankere Strukturen« geben – das würde auch Kosten sparen.
Die Kommunen rufen die Bundespolitik dringend zum Handeln auf – nur der Bund könne die Lücken in den gesetzlichen Regelungen schließen. Zwei Reformen der Notfallversorgung seien dort seit 2019 gescheitert, kritisiert die Essener Stadtverwaltung.
Der Städtetag fordert auch das NRW-Gesundheitsministerium auf, schnell zu handeln und in den Verhandlungen mit den Krankenkassen zu vermitteln, damit doch noch eine Lösung gefunden werde. Sonst drohten Gefahren für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Denn wer zum ersten Mal eine Rechnung über einen Rettungseinsatz bekomme, überlege beim nächsten Notfall zweimal, ob er die 112 wähle.